Der Prozess war bedrückend und lang. Am Mittwoch wurde das Urteil gesprochen. R. wird in erster Instanz wegen Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem muss er insgesamt rund 200.000 Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen des Opfers zahlen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der heute 70-jährige R. im November 2019 seine damals 65-jährige Frau nachts im Schlaf erstickt hat. Fast regungslos hört R. dem Schuldspruch der Richterin zu. Er trägt einen dunklen Anzug und eine dunkle Krawatte – wie bei einer Beerdigung. Die Hoffnung auf eine andere Bestrafung scheint er nicht aufgegeben zu haben. Er werde wohl in Berufung gehen, sagt seine Anwältin Me Lynn Frank nach der Urteilsverkündung.
Zwei Wochen hatte der Prozess Ende vergangenen Jahres gedauert. Unzählige Zeugen wurden gehört. Darunter auch Freunde. Sie beschrieben ihn als einen „normalen“ Mann, der mit seiner Frau ein „normales“ Leben in Differdingen geführt habe. Dass er zu einer solchen Tat fähig sei, konnten sie sich nicht vorstellen. Familienangehörige sahen das etwas anders; sie reden von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eheleuten, von Wut und von einer Frau, die seit längerem Angst vor ihrem Mann gehabt habe.
Die geladenen Experten nannten R. einen Schauspieler. Einer, der sich die Wirklichkeit je nach Bedarf zurechtbiege und manipuliere. Sie attestierten ihm eine perverse Persönlichkeitsstörung. Sie bestätigten, dass er bereits in jungen Jahren in psychiatrischer Behandlung war.
Mildernde Umstände wegen psychischer Probleme wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen. R. habe wissentlich und willentlich getötet und das zu Ende gebracht, was er 2012 bereits einmal versucht habe, nämlich seine Frau nachts im Schlaf zu ersticken. Damals war er unter Auflagen freigekommen, seine Frau verzieh ihm und so zog er wieder in die gemeinsame Wohnung ein. Das damals Geschehene dürfte bei der Urteilsfindung durchaus eine Rolle gespielt haben.
Irritierende und widersprüchliche Aussagen von R. gab es einige während des Prozesses. Zum Beispiel, dass er mit Toten in Kontakt stehe. Die hätten ihm aufgetragen zu töten. An anderer Stelle aber sagte er, dass er seine Frau über alles geliebt und sie nicht getötet habe. „Aber wer dann?“, fragte die Richterin. „Ich denke jede Nacht darüber nach, aber da wir alleine in der Wohnung waren, muss ich es wohl gewesen sein“, so der Angeklagte. Das Gericht ist zum selben Schluss gekommen.
R. hat nun 40 Tage, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.
 
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