Öffentlicher DienstGesetzesvorschlag auf Stand-by: OGBL kritisiert Umsetzung des Gehälterabkommens für untere Karrieren

Öffentlicher Dienst / Gesetzesvorschlag auf Stand-by: OGBL kritisiert Umsetzung des Gehälterabkommens für untere Karrieren
Der aktuelle Gesetzentwurf bringt wohl eher eine Verschlechterung der Karrieren mit sich, befürchtet der OGBL Foto: Editpress/Julien Garroy

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Vor inzwischen fast zwei Jahren sollte das Gehälterabkommen zur Harmonisierung der C- und D-Karrieren von Staatsbeamten umgesetzt werden. Sowohl von der Umsetzung als auch von einer echten Verbesserung könne jedoch bisher kaum die Rede sein, kritisiert der OGBL.

Der OGBL fordert in einer Pressemitteilung die Neuaufnahme der Diskussionen um die Harmonisierung der C- und D-Karrieren von Staatsbeamten. Die Gewerkschaft, die nicht an den Verhandlungen des Gehälterabkommens beteiligt ist, hält es für inakzeptabel, dass der noch von Minister Marc Hansen (DP) eingereichte Gesetzesvorschlag einer Verschlechterung der unteren Karrieren im Staatsdienst mit sich bringen würde. Bereits im vorletzten Gehälterabkommen des Öffentlichen Diensts vom 21. März 2021 wurde vorgesehen, dass bis zum 1. Juli 2022 „die C- und D-Karrieren der Staatsbeamten harmonisiert werden sollten, und alle bestehenden Inkohärenzen abgeschafft werden sollten“, schreibt die Gewerkschaft. Die Laufbahnen C1, C2, D1, D2 und D3 sollten durch zwei Grade, C1 und C2, ersetzt werden. Der Unterschied zwischen beiden Graden sollte ausschließlich darin bestehen, ob der Beamte fünf Jahre Sekundarunterricht abgeschlossen habe oder nicht. Das Abkommen sah auch vor, die Karriere des „aide-soignant“ im Öffentlichen Dienst klar zu definieren.

Doch: „Wie so oft allerdings entsprach die am 4. Juli 2022 eingebrachte Gesetzesvorlage nicht vollständig der Grundsatzerklärung, die im Gehälterabkommen festgelegt war“, bemängelt der OGBL. Bereits im „Exposé des motifs“ des Gesetzentwurfs werde deutlich, dass das neue Gesetz für einzelne Agenten der Grade C1 und C2 schlechtere Karriere-Entwicklungen beinhalten würde. Ebenfalls vorgesehen: eine Absenkung des Einstiegsgehalts für zukünftige Beamte der Karriere C2 bei Armee, Polizei und Polizeiinspektion. Darüber hinaus soll die Meisterprämie für Handwerker, die sich derzeit in der Laufbahn D1 befinden und in die Laufbahn C1 überführt werden sollen, ersatzlos gestrichen werden.

„Die von Minister Hansen eingebrachte Gesetzesvorlage musste also auf jeden Fall nachgebessert werden“, schreibt die Gewerkschaft. Das sei bisher jedoch nicht passiert. Der Staatsrat habe erst anderthalb Jahre, nachdem das Gesetz in Kraft treten sollte – am 12. Dezember 2023 – sein Gutachten zu dem Gesetzesvorschlag abgegeben. Der Staatsrat habe darin unter anderem die rückwirkende Anpassung der Karrierelaufbahnen zum 1. Juli 2022 abgelehnt und bestand darauf, dass verschiedene reglementarisch vorgesehene Bestimmungen im Gesetzestext selbst übernommen werden. Doch seither scheinen die parlamentarischen Arbeiten diesbezüglich brach zu liegen, meint der OBGL.

Opposition umschifft

Der Staatsrat übe in gewisser Weise Druck aus, falls das Gesetz zur Harmonisierung der unteren Karrieren nicht vor dem Gesetz zur Berufskammer gestimmt werden sollte, heißt es in dem Schreiben. So solle in dem Fall eine separate Gruppe für die D-Karrieren vorgesehen werden.

Zwecklos: Die zuständige parlamentarische Kommission hat diese formelle Opposition umschifft, indem sie in Abänderungsvorschlägen zur Gesetzesvorlage 8199 vorsieht, dass die D-Karriere weiterhin in der gleichen Gruppe wie die C-Karriere wählt.

Der OGBL stellt sich gegen eine Verschlechterung der unteren Karrierelaufbahnen im Staatsdienst und fordert „eine Harmonisierung nach oben“.