Aus den Reihen der Justiz regt sich Unmut über Innenminister Léon Glodens (CSV) Polizeiverordnung zur Bekämpfung der „organisierten Bettelei“. So fordert Generalstaatsanwältin Martine Solovieff Gloden in einem Brandbrief auf, den Einsatz von spezialisierten Ermittlern bei der Beobachtung von Bettlern zu beenden. Das berichtet das Luxemburger Wort am Freitag. Insgesamt 110 Beamte aus nahezu allen Abteilungen der Kriminalpolizei seien für den Einsatz abgezogen, 880 Arbeitsstunden zwischen dem 29. Januar und dem 29. Februar geleistet worden, um gegen die „organisierte Bettelei“ vorzugehen. Die Justizbehörden, denen diese Ermittler eigentlich zugeordnet sind, hätten davon erst aus der Presse erfahren. Tatsächlich müsste man aber, um sie einsetzen zu können, zunächst einmal wissen, um welche Delikte es sich konkret handelt.
Hat der Polizeiensatz denn wenigstens Früchte getragen? „Das Ergebnis ist beeindruckend: Zwei Protokolle sind bei der Staatsanwaltschaft Luxemburg eingegangen, darunter eine Selbstanzeige, die ich nicht kommentieren werde“, zitiert das Wort die Generalstaatsanwältin.
Solovieff kritisiere Glodens Polizeiorder aufs Schärfste und weise in ihrem Schreiben, das auch laut dem Wort auch an Justizministerin Elisabeth Margue ging, auf die in der Verfassung verankerten Gewaltenteilung hin. Demnach liege die Weisungsbefugnis für strafrechtliche Ermittlungen bei den Justizbehörden und nicht beim Innenminister.
Die Abwesenheit der spezialisierten Ermittler mache sich laut Solovieff inzwischen auch deutlich bemerkbar. „108 Fälle von allgemeiner Kriminalität, 43 Fälle von sexuellem Missbrauch, 283 Fälle von Jugendkriminalität, 72 Fälle von Geldwäsche, 320 Fälle von Wirtschafts- und Finanzkriminalität und 465 Fälle der Abteilung für Ausbildung, Unterstützung und Methoden in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen“ hingen derzeit unberührt in der Warteschleife, zitiert das Wort. „Es ist klar, dass ein Großteil dieser Fälle nie bearbeitet wird“, meint Solovieff.
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