Freispruch und Geldstrafe im Fall Bausch gegen „Luxprivat“

Freispruch und Geldstrafe im Fall Bausch gegen „Luxprivat“

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Der Verleger der Luxemburger Boulevardzeitung Luxprivat musste sich wegen Verleumdung und Diffamierung vor einem Gericht verantworten. Nachhaltigkeitsminister François Bausch („déi gréng“) hatte das Verlagshaus verklagt.

Der Vorwurf: Die Boulevardzeitung habe auf ihrer Internetseite in drei verschiedenen Artikeln versucht, den Ruf des Ministers zu schädigen. Es geht um die Artikel mit den Titeln „François Bausch hat gelogen!“, „François Bausch verhöhnt Verkehrstote!“ und „Tödliche Bilanz eines Versagers“.

Verteidiger verlangt 30.000 Euro Schadensersatz

In einem der Texte warf Luxprivat Bausch beispielsweise vor, er habe in Bezug auf die Sicherheitssysteme in den luxemburgischen Personenzügen gelogen. Hintergrund war der Zugunfall vom 14. Februar 2017 in Bettemburg. Der Verteidiger des Ministers verlangte 30.000 Euro Schadensersatz.

Am Donnerstag erging das Urteil. In einem Fall wurde das Verlagshaus zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zudem muss das Urteil auf der Internetseite von Luxprivat veröffentlicht werden. In einem zweiten Fall wurde das Blatt aber freigesprochen. Nachhaltigkeitsminister François Bausch erhielt einen symbolischen Euro als Schadensersatz.

Mephisto
7. Juni 2018 - 18.58

Es hat noch nie ein Minister so viel gegen Rowdys, Raser und Trunkenbolde im Verkehr unternommen als F. Bausch in den letzten Jahren. Wegen Radar und Alkoholkontrollen wird ja viel über ihn gemeckert und gelästert. Ihn zu beschuldigen verantwortlich für Verkehrstote zu sein ist schlicht abwegig.

Virwetz
7. Juni 2018 - 14.36

In welchem Fall wurde was entschieden?