„Pecherten“ mit mehr KompetenzenEs hakt: Erst ein halbes Dutzend Gemeinden haben ihr Polizeireglement angepasst

„Pecherten“ mit mehr Kompetenzen / Es hakt: Erst ein halbes Dutzend Gemeinden haben ihr Polizeireglement angepasst
Seit Anfang des Jahres ist das Gesetz zur Kompetenzerweiterung der sogenannten „Pecherten“ in Kraft. Die Umsetzung durch die Gemeinden verläuft jedoch schleppend. Foto: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Seit 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“, im Volksmund „Pecherten“ genannt, in Kraft. Polizei und Justiz sollen dadurch entlastet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gesteigert und der Beruf des Gemeindeagenten aufgewertet werden. Mit der Umsetzung hakt es allerdings ein wenig.  

Großer Bahnhof am Dienstag im Artikuss in Zolver. Rund 50 „Pecherten“ aus dem ganzen Land waren der Einladung aus dem Innenministerium gefolgt und wohnten der Vorstellung dreier Videos bei, die im Rahmen einer Kampagne die Bevölkerung auf die Vorteile der Kompetenzerweiterung aufmerksam machen sollen. „Gléck gehat, merci Pechert!“, lautet der dazugehörige Slogan, der ganz auf die präventive Wirkung der Präsenz der Gemeindeagenten setzt. Allein der Gedanke an eine Ordnungsstrafe über 25 Euro durch einen Pechert soll so den Hundehalter daran erinnern, Bellos Hinterlassenschaft im öffentlichen Raum zu beseitigen. Oder aber den Fahrer eines Kleinlasters, nicht auf dem Gehweg zu parken. Die Clips sind mit einer Prise Humor versehen und wurden mit den Laiendarstellern Giovanna Carone, David Galetto und Yannick Duarte gedreht, alle im echten Leben Pechert. 

Insgesamt 17 Vergehen hat das Innenministerium im Gesetz (siehe Kasten) festgehalten. Das geht von der illegalen Abfallentsorgung bis hin zu Vandalismus und Ruhestörung. Der Strafenkatalog sieht vor, dass alle Vergehen zunächst einmal mit einer administrativen Strafe von 25 Euro geahndet werden. Erst wenn der Strafzettel innerhalb von 15 Tagen noch nicht beglichen ist, kann es mit maximal 250 Euro zuzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr teurer werden. Für die Gemeinden ist die Liste fakultativ. Sie definieren über ihr Polizeireglement selbst, welche Vergehen sanktioniert werden und welche nicht.

Von denjenigen, die das neue Gesetz am lautesten forderten, hört man momentan nichts

Innenministerin Taina Bofferding

 Steve Hatto, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der FGFC
 Steve Hatto, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der FGFC Foto: Editpress/Julien Garroy

Und hier liegt momentan der Hund begraben, denn es hakt in der Umsetzung. Erst ein gutes halbes Dutzend Gemeinden haben ihr kommunales Polizeireglement bis jetzt überarbeitet und dem Innenministerium zukommen gelassen. „Das ist enttäuschend. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Sicherheit ja von manchen zum großen Wahlkampfthema gemacht wurde. Von denjenigen, die das neue Gesetz am lautesten forderten, hört man momentan nichts“, sagte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) und spielte dabei wohl auch auf ihre Heimatgemeinde Esch an. Das Gesetz sei in die Geschichte der Luxemburger Politik eingegangen, schließlich hätten vier Justizminister, drei Innenminister und zwei Berichterstatter daran abgearbeitet. 14 Jahre habe es so gedauert, bis die Kompetenzerweiterung der Gemeindeagenten verabschiedet wurde. 

Beispiel Roeser

Seit 2019 greift die Gemeinde Roeser auf die Dienste zweier „Pecherten“ zurück. Eingestellt wurden sie einst, um in erster Linie den sicheren Schulweg für die Kinder zu gewährleisten. Mit der Kompetenzerweiterung ist damit zu rechnen, dass die beiden Agenten Verstärkung bekommen, wie Bürgermeister Tom Jungen (LSAP) bestätigt: „Wir haben lange auf das Gesetz zur Kompetenzerweiterung gewartet, weil wir festgestellt haben, dass die ‚Inzivilitäten‘ im Laufe der Jahre zugenommen haben. Die machen die Bürger richtig wütend und wir wollen so schnell wie möglich dagegen vorgehen.“ Also habe man das Polizeireglement so schnell es ging adaptiert und warte nun, dass der strafrechtliche Teil geklärt wird. 14 der 17 Sanktionen hat Roeser in die Liste aufgenommen.      

Bei der Bekämpfung der sogenannten Inzivilitäten spiele die Prävention durch die Pecherten eine große Rolle, weshalb bei der Umsetzung die Weiterbildung der Beamten wichtig sei, so Bofferding weiter. Das unterstrich auch Steve Hatto, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der FGFC (Fédération Générale de la Fonction Communale), der sich und seine Kollegen aber noch am Anfang des Weges sieht. „Dennoch bin ich guter Dinge, dass bis Ende des Jahres so weit einmal alles bereit ist.“ Er meint damit die technische Ausstattung, aber auch die Weiterbildung der Beamten und vor allem die Polizeireglemente der Gemeinden.

Die Verfassungsreform brachte mit sich, dass der strafrechtliche Teil des Gesetzes Schwierigkeiten bereiten kann. Davon sind die administrativen Strafen aber nicht betroffen, wie Laurent Knauf, Erster Regierungsberater im Innenministerium, erklärte. Er forderte die Gemeinden dazu auf, das Gesetz mithilfe seines Ministeriums in Musik umzusetzen. Wie das geht, erklärten am Dienstag im Artikuss Simone Asselborn-Bintz (LSAP) und Paul Malherbe (DP), die als Bürgermeister von Sassenheim und Mersch zu den wenigen Gemeinden gehören, die ihr Polizeireglement bereits angepasst haben.

Momentan gibt es in Luxemburg rund 250 „Agents municipaux“. Es ist damit zu rechnen, dass ihre Anzahl weiter steigen wird. Denn die Kompetenzerweiterung wertet nicht nur ihre Karriere auf, sondern stellt auch größere Anforderungen an sie. 

Rund 50 „Agents municipaux“ waren bei der Vorstellung der Kampagne anwesend 
Rund 50 „Agents municipaux“ waren bei der Vorstellung der Kampagne anwesend  Foto: Editpress/Julien Garroy

Les 17 sanctions administratives

– le fait d’occuper la voie publique afin d’y exercer une profession, une activité industrielle,
commerciale, artisanale ou artistique sans y être autorisé par le bourgmestre;
– le fait d’user de tondeuses à gazon, de scies et de tous autres appareils bruyants pendant les
horaires à déterminer par le conseil communal;
– le fait de lancer ou de faire éclater des matières fumigènes, fulminantes ou explosives, puantes
ou lacrymogènes dans les rues, voies et places publiques;
– le fait de charger et de décharger des marchandises sans autorisation du bourgmestre ou en
dehors des horaires définis par le conseil communal;
– le fait de faire usage, sur la voie publique et dans les lieux accessibles au public, de radios et
autres moyens électroniques dépassant le niveau de bruit ambiant de la rue sans autorisation du
bourgmestre;
– le fait de dérégler le fonctionnement de l’éclairage public et des projecteurs d’illumination;
–  le fait d’allumer un feu sur la voie publique sans autorisation du bourgmestre;
– le fait de manipuler les conduites, canalisations, câbles et installations publiques;
– le fait d’endommager les plantations ornementales installées par les communes sur la voie
publique et dans les lieux accessibles au public;
– le fait pour le détenteur d’un chien de ne pas enlever sur la voie publique les excréments provenant de son chien;
– le fait d’introduire les chiens sur les places de jeux, écoles ou autres lieux publics non autorisés
aux chiens par le conseil communal;
– le fait d’exécuter des travaux sur toute sorte de chantiers en dehors des horaires fixés par le
conseil communal;
– le fait pour les établissements du secteur Horeca d’installer des terrasses de café ou de
restaurant au-delà du périmètre défini par le conseil communal;
– le fait d’occuper des aires de jeux publiques en dehors des heures d’ouverture définies par le
conseil communal;
– le fait de déposer sur la voie publique les poubelles ou sacs destinés à la collecte publique avant
l’heure fixée par le conseil communal;
– le fait pour les entreprises de construction et de transport d’encombrer la voie publique aux
abords de chantiers et des lieux de chargement et de déchargement;
– le fait de descendre sur la glace des canaux, bassins, étangs et cours d’eau, sauf autorisation du
bourgmestre.

Leila
23. September 2023 - 9.40

" hiren Hond de ganzen Dag doheem aspäre, "

Deswegen wollen wohl viele Vermieter keine Hunde (evtl. zu deren Wohl u.a.)

Jemp
20. September 2023 - 19.17

Wann d'Pecherten nemme bis 18 Auer schaffen, da geet wuel um 18.05 Auer dat grousst Schäissen op den Trottoiren un. As souwisou schon esou, well ganz vill "Hondsfrenn" hiren Hond de ganzen Dag doheem aspäre, wann se schaffe ginn. Bei eis an der Résidence kommen se mueres fréi esouguer bis an d'Entrée mat hirem Mippi, well een se do net gesäit. Beurgh!

plop
20. September 2023 - 17.34

Ech hun och haiansdo eng pechen?

viviane
20. September 2023 - 15.37

Die Leute die schon am frühen Nachmittag die Abfalleimer raus stellen, können sich dann wohl auf eine saftige Strafe freuen.

Da brauch man keine Identität zu fragen, keinen Müll zu untersuchen, die kann man einfach in den Briefkasten stecken.

Verona
20. September 2023 - 15.35

Wie finden die denn raus wie der Mann heißt, der den Müll auf die Straße kippt?
Der wird sich sicherlich nicht ausweisen.

Zeltzaam
20. September 2023 - 14.15

So erstens die Polizei zusammen fügen und dann Becherten mehr Kompetenz geben.

Hätte das nicht einfacher und billiger gekönnt ?

Tola
20. September 2023 - 11.08

Werden denn dann endlich die 100.000 Autos die jeden Tag auf der falschen Straßenseite parken ein Knöllchen bekommen?

JJ
20. September 2023 - 9.34

Haben die Becherten denn auch Polizeigewalt? Können sie einer Person den Ausweis fragen, resp. bei Nichtbefolgung die Person abführen? Oder müssen sie erst die Polizei rufen? Falls nicht ist das Ganze Augenwischerei.