Minimalistisch wohnenErstes Tiny House wartet in Strassen auf Mieter

Minimalistisch wohnen / Erstes Tiny House wartet in Strassen auf Mieter
Wohnen für Minimalisten in der rue Henri Dunant Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Als erste Gemeinde im Land macht Strassen nun in Sachen Tiny Houses Nägel mit Köpfen: Das erste Minihaus ist aufgestellt und wird bald zur Miete freigegeben. Am Donnerstagnachmittag nahm der Gemeinderat einstimmig den Bedingungskatalog an, den der oder die zukünftigen Mieter des Hauses erfüllen müssen.

Vorläufig steht das 35 Quadratmeter große Häuschen in der Strassener rue Henri Dunant noch leer, doch das könnte sich in Kürze ändern. Am Donnerstagnachmittag nahm der Gemeinderat einstimmig den Mietbedingungskatalog an. Maximal zwei Personen dürfen in dem Haus wohnen. Die zukünftigen Bewohner müssen über ein Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro verfügen. Kandidaten, die bereits mindestens zehn Jahre in der Gemeinde wohnen, werden bei der Vergabe bevorzugt, was aber nicht bedeute, dass andere Interessenten sich nicht melden können, präzisierte Bürgermeister Nico Pundel. Er gehe davon, dass die Nachricht für Aufsehen sorgen werde. Man sei gespannt, wie viele Interessenten sich melden werden.

Die Interessenten müssen sich auch bewusst sein, dass der Mietvertrag über maximal fünf Jahre abgeschlossen wird. Melden sich mehrere Kandidaten, die alle Bedingungen erfüllen, wird der zukünftige Bewohner ausgelost. Die monatliche Miete wurde auf 800 Euro zuzüglich Nebenkosten festgelegt, ein Punkt, der für einige Diskussionen seitens der DP-Opposition sorgte. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Miete fünf Prozent des Gestehungspreises nicht überschreiten dürfe, sei die Miete doch recht hoch, meinte Nicolas Kandel. Das stimme wohl, entgegnete der Bürgermeister, allerdings habe man es hier mit einer möblierten Wohnung zu tun.

Sozial oder doch nicht?

Des Weiteren kritisierte die Opposition die Tatsache, dass es einerseits zwar keine Sozialwohnung sei, andererseits aber ein maximales Einkommen festgesetzt werde. Das sei diskriminierend. Bedingungen seien in solchen Fällen nie hundertprozentig richtig, meint Bürgermeister Nico Pundel, immer würde jemand ausgeschlossen, doch man müsse halt einige Bedingungen stellen.

Der Trend zu Tiny Houses (winzige Häuser) nahm seinen Ursprung in den USA. Damit sollen drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Erstens soll umweltgerechtes Wohnen propagiert werden, zweitens wird darin eine Lösung für das Wohnungsproblem gesehen, und drittens ist ein winziges Haus natürlich ideal für Personen mit geringem Einkommen. Als „Tiny House“ werden Häuser bezeichnet, deren Wohnfläche zwischen 15 und 40 Quadratmeter beträgt. Ein Vorteil ist, dass die Mini-Häuser problemlos weggeschafft werden können, wenn sie einmal nicht mehr gebraucht werden oder erwünscht sind.

Um Minihäuser aufstellen zu können, war eine Anpassung des allgemeinen Bebauungsplans notwendig, da die Häuschen nicht mit den bisherigen PAGs und den kommunalen Bauvorschriften vereinbar sind. Die Änderung des PAG wurde einstimmig und ohne Diskussionen vom Gemeinderat gutgeheißen. U.a. müssen „tiny“ Häuser folgende Bedingungen erfüllen: Sie müssen als Wohnraum dienen, sie dürfen maximal 49 Quadratmeter Wohnfläche haben, dürfen maximal sechs Meter hoch sein und dürfen keine Keller haben.

Im Mai dieses Jahres hatte das Innenministerium Mustervorschriften für Tiny Houses an die Gemeinden verschickt. Zu dem Zeitpunkt war man in Strassen allerdings schon einige Schritte weiter. Bereits im Haushalt 2022 hatte die Gemeinde 500.000 Euro für das Experiment bereitgestellt, was für zwei, drei Häuser reichen sollte, hieß es damals. Außer auf dem Gemeindegrundstück in der rue Henri Dunant gebe es im neuen Viertel „Am Pescher“ Platz für fünf Häuser, erklärte Nico Pundel vorigen Mai.

dmp
20. November 2023 - 11.34

Grundsätzlich ist der Ansatz „Tiny House“ zu begrüßen. Jedoch ist der hier eingeschlagene Weg nicht zielführend. Vor allem zwei Fragen, abseits des „sozialen“ Gedankens, stellen sich: Warum so klein? Warum so hässlich? Will man erstens „vernünftigen“ Wohnraum zur Verfügung stellen, ist dieses Minimalbauwerk höchstens für eine Person ausgelegt. Es ist kaum für einen Zweipersonenhaushalt geeignet. Möchte man das Interesse an Tiny Houses wecken, wäre ein repräsentativeres Modell zielführender. Nun gibt es seitens des Gesetzgebers eine reformbedürftige Einschränkung die zulässige Größe betreffend. Warum maximal 49 Quadratmeter? Warum maximal 6 Meter Höhe? Wie werden diese Angaben begründet? Es wäre nötig, die grundsätzliche Frage zu klären, wozu Tiny Houses benötigt werden. Ergo, welchen Sinn das Errichten dieser Kleinhäuser eigentlich ist. Die Wohnkrise im Auge behaltend geht es unter anderem darum, günstig Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dies sowohl bedürftigen Personen (in Armut lebenden Bürgern, Migranten etc.) als auch dem „verdienenden“ Bürger, der ein Gehalt bezieht, sich aber keine „herkömmliche“ Immobilie damit wird anschaffen können. Tiny Houses können (im Vergleich zu konventionellen Häusern) günstig hergestellt werden, sie können schnell errichtet werden (modulare Bauweise, Vorfertigung etc.), sie können energieeffizient und umweltschonend konzipiert werden, sie können mehr als zwei Stockwerke hoch sein, sie können mit einer hohen Autarkie versehen werden (eigene Stromerzeugung etc.). Dem Konzept Tiny House stehen in Luxemburg vor allem die geltenden rechtlichen Regelungen im Wege. Hier müsste also angesetzt und „nachgebessert“ werden. Damit mehr Bürger die Möglichkeit haben können, diese „alternative“ Wohnform zu nutzen, gehören gleichzeitig die Baukonzepte Containerwohnungen (es gibt viele ansehnliche Beispiele, die fast schon luxuriös anmuten) sowie Nurdach-Häuser (auch Finnhäuser genannt) integriert. Die Vorteile dieser Bauformen sind außer den günstigen Herstellungspreisen unter anderem auch das schlüsselfertige Beziehen. Ein Nurdachhaus wartet formbedingt mit Elementen der passiven Solararchitektur auf, was eine Reduzierung von Heizkosten bewirkt. Containerhäuser sind frei gestaltbar und daher problemlos mit Merkmalen aus der passiven Solararchitektur zu gestalten, wo es nötig oder angebracht scheint. Ein „gelungenes“ Projekt wäre zum Beispiel eine Siedlung mit solchen Häusern, die dezentral eigenen Strom produzieren, zum Beispiel über eine Freiflächen-PV-Anlage. Dazu müsste entgegen der oft vorherrschenden „Gepflogenheiten“ jedoch „gehandelt werden. Statt debattieren ist zu exekutieren (oder realisieren, falls der vor verwendete Begriff zu aggressiv klingen sollte).

Ouereschlëffer
18. November 2023 - 15.33

Et huet ee schon Biller vun "Tiny Houses" gesinn déi zimmlech flott ausgesin hun. Mee dat do ass ower puhhhhh

Marc
18. November 2023 - 9.00

Innentemperatur im Sommer? 40 Grad? In Japan gibt es Hotels mit "Wabenzimmern" . Länge 1.80,Breite 90cm,Höhe 90cm.

Leila
18. November 2023 - 1.09

Früher gab es auch weit weniger Einwohner...

de Schéifer vun Ettelbréck
17. November 2023 - 18.01

Dat wier dach eng Wunneng fir den Här Etienne Schneider, oder?

forumpost
17. November 2023 - 14.19

Früher war es in Luxemburg verboten, in Garagen oder Gartenhäuschen Wohnungen einzurichten - jetzt nennt man das Ganze halt Tiny House.