Gemeinde LuxemburgDie Hauptstadt verzichtet vorerst auf jegliche Vorkaufsrechte bei Grundstücken

Gemeinde Luxemburg / Die Hauptstadt verzichtet vorerst auf jegliche Vorkaufsrechte bei Grundstücken
Ein kürzliches Gerichtsurteil stellt das Vorkaufsrecht der Kommunen infrage Foto: Editpress/François Aussems

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Die Stadt Luxemburg appelliert dringend an die Regierung, ein neues Gesetzesvorhaben über das Vorkaufsrecht auszuarbeiten. Ansonsten könnte es sein, dass Gemeinden in Zukunft nicht mehr in den Gemuss dieses Rechts kommen könnten, hieß es am Montag im hauptstädtischen Gemeinderat.

Es ist ein Problem, auf das der Finanzschöffe der Stadt Luxemburg, Laurent Mosar (CSV), in der Vergangenheit schon mehrere Male hingewiesen hatte. Das aktuelle Gesetz über das Vorkaufsrecht sei kompliziert, und in der Praxis schwierig anzuwenden. In einem konkreten Fall entschied die Kommune nun, auf dieses Recht zu verzichten. Es geht um ein Grundstück in der Bitburger Straße in Hamm, wo die Gemeinde zuerst beschlossen hatte, vom „droit de préemption“ Gebrauch zu machen, da die Stadt noch Bedürfnisse in Sachen öffentlichen Einrichtungen habe, erklärte Mosar. Unter anderem ging die Rede davon,  dort eine Kantine einzurichten.

Am 16. Dezember 2019 hatte der Gemeinderat das Vorhaben gutgeheißen. Es sei aber klar gewesen, dass der Promoter offensichtlich alles tun wollte, um zu vermeiden, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutze. Im Vorvertrag hatte er eine Klausel eingefügt, welche die Stadt Luxemburg verpflichtet hätte, sofort bei Unterschrift fünf Millionen Euro als Vorauszahlung zu leisten. Das sei ganz klar mit der Absicht geschehen, die Gemeinde vom Kauf abzuhalten – was aber vorerst nicht gelungen sei, sagte Mosar.

Allerdings sei dann der Stadt bereits von einer Anwaltskanzlei angedroht worden, das Vorkaufsrecht werde vor Gericht angefochten. Das machte den Schöffenrat vorsichtiger, denn erstens müsse sich die Gemeinde auf ein Gerichtsverfahren einstellen, und man wisse auch nicht, was mit den fünf Millionen Euro geschehe, wenn der Prozess verloren gehe, erklärte Mosar.

Gerichtsurteil stellt Vorkaufsrecht infrage

Wichtiger aber noch sei ein kürzliches Gerichtsurteil vom 21. Januar dieses Jahres. Das Verwaltungsgericht annullierte in einem Fall in letzter Instanz das Vorkaufsrecht des „Fonds du logement“. Das Gericht entschied, das Vorkaufsrecht sei ein „acte détachable“, also ein unabhängiger Akt vom Kauf selbst. Was nicht anderes bedeute, als dass das Vorkaufsrecht in Zukunft stets vor Gericht mit Erfolg angefochten werden könne, meinte Mosar.

In der Zwischenzeit habe auch das Innenministerium die Entscheidung des Gemeinderats (das Vorkaufsrecht geltend zu machen) annulliert, einerseits in Hinsicht auf das erwähnte Gerichtsurteil, und andererseits, weil die Kommune nicht genau präzisiert habe, warum sie das Vorkaufsrecht geltend machen wolle. Das mache es einer Gemeinde quasi unmöglich, ein „droit de préemption“ zu nutzen, weil man beim Kauf nicht unbedingt wisse, was genau auf dem jeweiligen Grundstück gebaut werden soll, sagte Mosar. Die Konsequenz von all dem sei, dass die Gemeinde Luxemburg bis auf weiteres darauf verzichte, ihr Vorkaufsrecht auszuüben.

Der Schöffenrat richtet deswegen einen eindringlichen Appell vor allem an Wohnungsbauminister Henri Kox und Innenministerin Taina Bofferding, damit sie helfen, dass endlich ein neues Vorkaufsrecht-Gesetz ausgearbeitet wird.

Verschiedenes

– Die Straßenverkehrsordnung in der Avenue Pasteur auf Limpertsberg wird wegen der dortigen Fahrradspur geändert: Auf der Seite der geraden Hausnummern fallen die Parkplätze zwischen der  Scheffer-Allee und der rue Henri VII weg. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird das Parken von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr auf zwei Stunden begrenzt.

– Der Gemeinderat stimmte der Schenkung eines Bauernhauses mit vier Hektar Land in Rodenburg (Gemeinde Junglinster) an die Gemeinde zu. Die Schenkung ist an die Bedingung geknüpft, dass dort ein kommunales Projekt für Kinder entsteht. 

– Im Rahmen des bevorstehenden kostenlosen öffentlichen Verkehrs wird auch der „Rollibus“ für Personen mit eingeschränkter Mobilität kostenlos.

– Die Gemeinde verlängert ihre Konvention mit der gemeinnützigen Vereinigung „Inter-Actions“.