EditorialWissen ist Geld: Warum man seine Verbraucherrechte kennen sollte

Editorial / Wissen ist Geld: Warum man seine Verbraucherrechte kennen sollte
 Foto: Markus Scholz/dpa

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Dieses Jahr „feiert“ die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ihren 20. Geburtstag. Passagiere sind seitdem den Reiseunternehmen nicht mehr schutzlos ausgeliefert. Ein Beispiel: Mindestens einer der Flüge von Porto nach Luxemburg verspätete sich diesen Montag um fast sechs Stunden. Laut der Verordnung haben Fluggäste je nach Dauer der Verspätung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Snacks und Getränke.

Im Flughafen von Porto sucht man diesbezügliche Informationsblätter oder Anzeigen vergeblich. Eine Mitarbeiterin der Fluggesellschaft händigte auf Wunsch ohne viel Federlesens einen Gutschein für eine Mahlzeit aus, doch die Anzahl der Passagiere, die einen Essensgutschein forderten, hielt sich in Grenzen. Wer um seine Rechte weiß, kann gezielt nach den Entschädigungen fragen. Die Flughafenmitarbeiterin gab nicht nur bereitwillig Essensgutscheine, sondern erklärte auch – auch Nachfrage hin! –, wo man auf der Website der Fluggesellschaft einen Antrag auf Entschädigung stellen kann.

Um Anspruch auf sein Recht erheben zu können, muss man erst einmal wissen, dass man es hat. Die meisten Fluggesellschaften machen, aus verständlichen Gründen, keine massive Werbung damit. Laut einer Umfrage des Online-Portals airhelp.com von 2018 kannten 85 Prozent der Reisenden ihre Rechte nicht.

Europaweit seien im ersten Quartal 2023 knapp 32 Millionen Passagiere verspätet gewesen, heißt es in einem rezenten Beitrag auf www.t-online.de, davon seien 3,4 Millionen Passagiere entschädigungsberechtigt gewesen. Nicht alle haben ihre Rechte eingefordert. Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg schreibt in seinem Tätigkeitsbericht, dass 14 Prozent aller behandelten Streitsachen (insgesamt 4.190) im Bereich der Passagierrechte angesiedelt waren.

Über Verbraucherrechte muss aber nicht nur regelmäßig informiert werden; sie müssen, wie jeder andere Gesetzestext, ihrer Zeit angepasst werden. Auch in diesem Bereich ist die Indexierung ein Thema. Seit der Einführung der Fluggastrechteverordnung sind die Ausgleichsbeträge unverändert. Die Preise für Flugtickets sind in den letzten zwei Jahren allerdings um 31 Prozent gestiegen. Fluggastvereinigungen fordern deshalb eine Anhebung der maximalen Sätze von 600 auf bis zu 900 Euro.

Verbraucherschutzverbände spielen eine wichtige Rolle sowohl bei der Überwachung der korrekten Anwendung der Gesetze als auch bei der Verbreitung diesbezüglicher Informationen. Seit November vorigen Jahres weisen regelmäßige Tageblatt-Beiträge auf Rechte in den verschiedensten Bereichen hin. In unserer heutigen Printausgabe (S.16) erfahren Sie zum Beispiel, was Sie bei Strafzetteln aus dem Ausland beachten müssen (hier geht es direkt zum Artikel).

Wissen ist Macht, heißt es, oder wie in diesem Fall, Geld. In diesem Sinne: Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen! Informieren Sie sich!