Verbraucherschutzserie (12)Die Frage, wer Rauchmelder installieren und warten muss

Verbraucherschutzserie (12) / Die Frage, wer Rauchmelder installieren und warten muss
Der Rauchmelder warnt vor Feuer, vor allem aber vor tödlichem Rauch Foto: Editpress-Archiv

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Seit Januar 2023 sind Rauchmelder auch in Privatwohnungen Pflicht. Wer muss sie installieren? Wer muss sich um die Wartung kümmern? Mit diesen Fragen wurde die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) befasst. Hier die Antwort.

Ein Mieter wendet sich mit folgenden Fragen an die Luxemburger Verbrauchervereinigung (ULC): „Mein Vermieter hat beide Schlafzimmer der Wohnung, die ich gemietet habe, mit Rauchmeldern ausgestattet. Einer der beiden funktioniert nicht mehr. Mein Vermieter behauptet, dass die Wartung den Mietern obliegt. Ist das richtig? Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob nur die Schlafzimmer ausgestattet werden müssen. Gibt es Räume, in denen die Installation von Rauchmeldern vorgeschrieben ist?“

Die Antwort lautet wie folgt: „Das Gesetz vom 6. Dezember 2019 über die obligatorische Installation von autonomen Rauchmeldern für Gebäude mit mindestens einer Wohnung trat am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2023 für alle Wohnungen im Land. Aus dem vorgenannten Gesetz geht hervor:

– Rauchmelder müssen bestimmte technische Merkmale aufweisen, während sie nach der harmonisierten Norm zertifiziert sein müssen;

– Sie müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein;

– Die Installation des/der Rauchmelder(s) obliegt dem Eigentümer;

– In Gemeinschaftsbereichen von Gebäuden, die dem Statut des Miteigentums unterliegen, obliegt sie der Eigentümergemeinschaft;

– Die Wartung des/der Rauchmelder(s) liegt in der Verantwortung des Bewohners der Unterkunft;

– In Gemeinschaftsbereichen von Gebäuden, die nicht dem Miteigentumsrecht unterliegen, ist der Eigentümer für die Instandhaltung zuständig;

– Die Schlafzimmer und die Fluchtwege (alle Gebäudeteile, die im Falle einer Gefahr zu Evakuierungszwecken durchquert werden) der Wohnung müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein;

– Da Ihre Wohnung nur in den Schlafzimmern mit Rauchmeldern ausgestattet ist, muss Ihr Vermieter den oder die Fluchtwege in Ihrer Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten;

– Für die Wartung (Staubentfernung, Reinigung, Batteriewechsel) der in der Mietwohnung vorhandenen Melder sind Sie verantwortlich.“

So weit die Antwort der ULC auf die Frage eines ihrer Mitglieder. 

Hinzuzufügen ist allerdings noch, dass beim Gebrauch der Rauchmelder davon abgeraten wird, einen solchen in der Garage sowie in feuchten Räumen, wie der Küche oder dem Bad, zu installieren. Wasserdampf oder der Dunst in der Küche könnten dazu führen, dass der Rauchmelder ungewollt ausgelöst wird und Alarm schlägt.

Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, das die Bewohner von Wohnungen verpflichtet, Rauchmelder in Fluchtwegen und Schlafzimmern anzubringen, erinnert das Ministerium für innere Angelegenheiten an die Wichtigkeit des Gesetzes. Dank der Rauchmelder könne ein möglicher Wohnungsbrand frühzeitig erkannt werden. Dieses technische Hilfsmittel sei vor allem bei Bränden in der Nacht wichtig. Der Rauch wecke die Opfer nämlich nicht unbedingt auf, sondern bewirke mitunter das Gegenteil und könne eine Rauchvergiftung oder gar den Tod verursachen. Im Durchschnitt sterbe in Luxemburg jedes Jahr eine Person an den Folgen einer Rauchvergiftung, heißt es. Das mag als nicht viel erscheinen, ist aber immer noch eine zu viel.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern und zur Installation oder Wartung finden Sie in mehreren Sprachen unter rauchmelder.lu.