Finanzbetrug HesperingenDie Frage nach der Mitverantwortung der Gemeindepolitiker

Finanzbetrug Hesperingen / Die Frage nach der Mitverantwortung der Gemeindepolitiker
Die Gemeindeführung trage eine Mitverantwortung an den Betrügereien von zwei Gemeindebeamten, sagen deren Anwälte Foto: Guido Romaschewsky

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Das Urteil im Prozess um den Finanzskandal in Hesperingen ergeht am 16. März. Hätten die beiden Angeklagten weniger Unheil anrichten können, wenn die Kontrolle besser gewesen wäre? Das ist die Hauptfrage der Verteidigung.

Vierter und letzter Sitzungstag im Prozess um den Finanzbetrug im Rathaus Hesperingen. Alle Angeklagten bekennen sich schuldig, streiten ihre Taten nicht ab und zeigen Reue – der eine mehr, der andere weniger.

Über Jahre haben die beiden Hauptangeklagten, die mittlerweile entlassenen kommunalen Beamten G. und F., gut fünf Millionen an öffentlichen Geldern in die eigene Tasche abgezweigt. Trickreich, dreist und mit krimineller Energie, so die Staatsanwaltschaft, die von schwerwiegenden Vergehen, Amtsanmaßung und Vertrauensmissbrauch spricht.

Die Forderung nach Freispruch wäre aufgrund der Faktenlage und Schuldbekenntnisse kaum möglich gewesen. Somit blieb der Verteidigung nur der Weg, die Schuld zu mindern, indem sie der Gemeinde, beziehungsweise dem Schöffenrat, eine gewisse Mitverantwortung an den Taten zu geben versucht.

Versäumnisse im Rathaus

So sei es im Rathaus in Hesperingen über Jahre versäumt worden, für adäquate Kontrollstrukturen zu sorgen. Darüber hinaus seien vorgeschriebene Kontrollen unzulänglich durchgeführt worden, es habe eine gewisse Laxheit geherrscht. Das habe es den Angeklagten erleichtert, ja gar erlaubt, Gelegenheiten zu nutzen und sich zu bedienen. Wäre es anders gewesen, hätten die beiden nicht über Jahre unbemerkt ihren Aktivitäten nachkommen können. Der Schaden wäre geringer.

In seinem Strafantrag hat der Vertreter der Anklage hohe und, wie er betonte, abschreckende Strafen gefordert. Acht Jahre Haft für den Hauptangeklagten G. und fünfeinhalb Jahre für F., seinen Juniorpartner. In beiden Fällen könnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Für den offensichtlich nur unwesentlich an den Betrügereien beteiligten Unternehmer D. forderte er 18 Monate mit möglicher kompletter Bewährung. Der Anwalt des Unternehmers fordert eine Aussetzung des Urteils für seinen Mandanten. In anderen Worten: dass eine mögliche Bestrafung zwar gesprochen, aber nicht angewandt wird.

Das Urteil wird am 16. März gesprochen.

Jimmy
25. Januar 2023 - 13.33

Dieser komplette Schöffenrat inklusiv Bürgermeister müssten anstandslos sofort zurücktreten, das war auch ein gewisser Betrug an den Bürgern. Es stinkt fast überall bis zum Himmel.

GeTee
25. Januar 2023 - 12.57

Hesperingen gehört zu jenen Gemeinden die immer nur bei den selben Lieferanten bestellt, seit Jahrzehnten !!!! Was im Privaten normal ist darf in einer Verwaltung nicht vorkommen. Gesetze sollten auch und gerade für sie gelten !!!!

Robin des Bois
25. Januar 2023 - 11.07

Die Frage der politischen Verantwortung ist äußerst dringlich, aber die amtierenden Politiker scheinen sich nicht daran zu stören und sehen keinen Fehler in ihrem Verhalten oder ihrer Aufsicht. Wenn so etwas in der realen Welt passieren würde, müssten der Direktor und das gesamte Management zurücktreten - doch in Hesperange hält man den Kopf nicht hin und wartet nur ab.

Steuerzahler
25. Januar 2023 - 8.26

Die Frage nach der Mitverantwortung ist berechtigt. Offensichtlich geht es Hesperingen so gut, dass diese beiden Staatsdiener über viele Jahre unbemerkt Geld veruntreuen konnten. Und wäre nicht durch Zufall jemand darüber gestolpert, wäre es niemanden aufgefallen. Im Lichte dessen sind die Drohbriefe, die ich jedes Jahr vom Finanzamt bekomme, mehr als übergriffig.