Das Smartphone ist heute bei vielen Jugendlichen allgegenwärtig, weiß Claude Meisch, und auch, dass es ihre Konzentration stark beeinträchtigt. „Es stört und lenkt ab“, sagte der Minister für Bildung, Kinder und Jugend am 19. Mai bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen, die in das Konzept des zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 von seinem Ministerium gestarteten Kampagne zur „Screen-Life-Balance“ passen. Und er weiß auch, dass die Smartphones den Jugendlichen eine Quelle für Cybermobbing bieten und Zugang zu Inhalten ermöglichen, „die man in dem Alter nicht braucht“ bzw. „die nicht ihrem Alter entsprechen“.
Daher habe sich die Schulgemeinschaft in den vergangenen Monaten damit beschäftigt, wie die Smartphone-Nutzung in den Schulen nachhaltig eingeschränkt werden könne, sagte Meisch und erklärte: „Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für junge Menschen und ihre gesunde Entwicklung.“ Es gelte, die Ablenkungen zu reduzieren und die direkte Interaktion zwischen den Schülern zu fördern. Diese sollen wieder mehr am Unterricht mitmachen. Deshalb treten am 2. Juni, also nach den Pfingstferien, an allen Gymnasien neue, strengere Regeln zur Smartphone-Nutzung in Kraft. Wie diese umgesetzt werden, bleibt zwar den Lyzeen überlassen. Doch für alle gilt: Im Klassenzimmer muss die physische Trennung von Schülern und Smartphone gewährleistet sein. Die Handys dürfen nicht in Reichweite der Schüler sein.
Drei Regelungsstufen
In den Grundschulen ist die Nutzung von Smartphones im gesamten Schulgebäude, auch in den Pausen, seit dem 22. April streng verboten. Diese Regelung erstreckt sich auch auf die „Maison relais“. Die Lyzeen müssen sich derweil für eine von drei Regelungsstufen entscheiden, jedes hat gemeinsam mit seiner Schulgemeinschaft spezifische Modalitäten festgelegt. Die drei verschiedenen Regulierungsebenen zur Auswahl waren:
– die minimale und für alle Schulen verbindliche Beschränkungsebene, die eine physische Trennung zwischen dem Schüler und seinem Smartphone oder einem ähnlichen Gerät während des Unterrichts vorsieht;
– eine verschärfte Beschränkungsebene je nach Ort, Zeitfenster und Alter;
– ein vollständiges Verbot der Nutzung von Smartphones in der Schule.
Sechs der Bildungseinrichtungen belassen es beim Minimalniveau der Regelungen, der physischen Trennung von Smartphone und Schüler. Dies sind überwiegend Lyzeen, die keine Klassen der Unterstufe haben – die „Ecole de commerce et de gestion“, die „Ecole nationale de santé du Luxembourg“, die „Ecole d’hôtellerie et de tourisme du Luxembourg“, das „Lycée technique pour professions éducatives et sociales“ – und daher Schüler aufnehmen, die bereits eine gewisse digitale Reife erreicht haben.

Die meisten Lyzeen jedoch – 27 der insgesamt 38 – entschlossen sich dazu, zusätzliche Einschränkungen für die Handy-Nutzung festzulegen. Hier nur einige Beispiele: etwa die Einteilung nach Altersgruppen, Zeitfenstern oder zusätzlichen Bereichen im Schulgebäude wie etwa Kantine, Bibliothek oder Aufenthaltsräumen. So ist etwa im „Lycée Aline Mayrisch“ die Nutzung von Smartphones im Untergeschoss und im ersten Stock verboten. Das „Lycée technique du Centre“ sieht je nach Klassenstufe Einschränkungen bei der Nutzung von Smartphones vor. So dürfen Schüler der Unterstufe ihre Smartphones während des gesamten Schultags, einschließlich aller Pausen, nicht benutzen. Im „Lycée Robert Schuman“ hingegen müssen die Schüler der 7e bis 4e ihre Smartphones den ganzen Vormittag, auch in den Pausen, in einem verschlossenen Schrank deponieren. Am hauptstädtischen „Lycée de Garçons“ müssen die Schüler der Klassen 7e, 6e und 5e ihr Smartphone während des gesamten Schultags in einem Schrank mit Magnetverschluss aufbewahren.
Diese Maßnahme wird ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten. Das „Lycée technique de Lallange“ hat beschlossen, jeden Mittwoch einen sogenannten „handyfräie Mëttwoch“ auf dem Gelände des Jugendtreffs zu organisieren. Und das „Bouneweger Lycée“ schränkt die Nutzung in der Schulkantine und der Cafeteria im Rahmen des Projekts „Unplug & Engage“ ein. Das „Maacher Lycée“ hat seinerseits Zonen zum Abschalten eingeführt, die durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichnet sind.
Fünf strenge Schulen
Fünf Lyzeen entschieden sich für die strengste Variante: Die digitalen Geräte müssen morgens abgegeben werden, die Schüler bekommen sie erst nach Schulschluss wieder zurück. Dieses Modell, das ebenfalls ab dem 2. Juni 2025 schrittweise implementiert wird, wurde von fünf Lyzeen – dem „Lycée Bel-Val“, dem Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl, dem „Lycée Ermesinde“, der „Ecole internationale Gaston Thorn“ sowie der „Ecole internationale Anne Beffort“ – gewählt.
„Die Zeit, die Kinder mit ihren Handys verbringen, ist sehr oft verschwendete Zeit“, betonte Meisch, „die nicht genutzt wird, um zum Beispiel Sport zu treiben, sich kulturell zu betätigen und den direkten Austausch zu haben.“ Er verweist auf eine Studie, der zufolge Schüler mehr als sechs Stunden am Tag am Smartphone verbringen. Manche seien sogar bis zu 13 Stunden damit beschäftigt.
Außerdem soll es noch zusätzliche technische Maßnahmen geben, um die „digital Maturitéit“ zu unterstützen. Dies bedeutet etwa, dass die Schulnetzwerke (Wifi und kabelgebunden) mit verbesserten Filtern und Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet werden. So soll das Netzwerk eduroam nur für Schüler ab 15 Jahren zugänglich sein.
Meisch: Keine Verteufelung
Derweil bleibt das iPad ein zentrales Arbeitsmittel für die Gymnasiasten, um sie auf ihre „digital Maturitéit“ vorzubereiten. Allerding soll der Zugang – vor allem für Schüler der Unterstufe – strenger geregelt sein. Dies gilt schrittweise ab dem Schuljahr 2025/2026. Für die unteren Jahrgänge sind die neuen Konzepte iShare – punktuelle und gemeinschaftliche Nutzung von iPads in einer Klasse oder einer Schülergruppe – und iClass – die vollständige Integration von iPads in den Unterricht für den alltäglichen Einsatz – vorgesehen. Der Zugriff und die Inhalte werden zentral über ein „Mobile Device Management“ verwaltet und kontrolliert. Das Modell myDevice, bei dem die Schüler ein eigenes, persönliches iPad erhalten, ist nur für die Oberstufe verfügbar. Die Geräte gehen dann in das Eigentum der Schüler respektive ihrer Erziehungsberechtigten über.

Es gelte, betonte Minister Meisch schließlich, die digitalen Geräte „nicht zu verteufeln, sondern sie sinnvoll zu nutzen“. Und er wies darauf hin, dass die neuen Regeln nicht von oben diktiert werden sollten. Was im Sinne der Schulautonomie ist. Aber auch im Sinne der Schüler? Sicherlich kann man seine Zeit besser verschwenden als mit dem Smartphone. Und sie digital zu verplempern, wäre für jeden Jugendlichen mehr als schade. Die Ergebnisse der Maßnahmen, so Cynthia Recht, Präsidentin des „Collège des directeurs de l’enseignement secondaire“, in ihrer kurzen Einlassung, müssen jedenfalls regelmäßig evaluiert werden. Dann wird auch deutlich, was die Schüler mit der wiedergefundenen Zeit machen.

De Maart

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