Eine Bürgerinitiative hat am Dienstag einen offiziellen Antrag bei Premierminister Xavier Bettel (DP) eingereicht, um ein Referendum zum sechsten Kapitel der Verfassungsreform abzuhalten. Bettel hat den Antrag am Donnerstag für zulässig erklärt, wie das Staatsministerium in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Binnen acht Tagen wird die Mitteilung im „Journal officiel“ und in mindestens drei Tageszeitungen publiziert werden.
Anschließend müssen Luxemburgs Gemeinden die Wähler über die Anfrage des Referendums informieren. Die Wähler müssen darüber informiert werden, wo und wann sie sich in die künftig ausgelegten Listen einschreiben können. Die Einschreibungen sollen spätestens 15 Tage nach der offiziellen Verkündung im „Journal officiel“ beginnen. Die Listen müssen mindestens sechs Stunden pro Woche zugänglich sein – auch am Samstag.
Der Antrag kann bis spätestens zwei Monate nach der ersten Abstimmung in der Chamber – diese war am 20. Oktober – unterschrieben werden. Sollten landesweit mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden, muss ein Referendum innerhalb von sechs Monaten abgehalten werden. Dieses würde dann die zweite Abstimmung in der Chamber ersetzen.
Das Eintragen ist ganz einfach: Dafür muss man sich lediglich vor Ort beim zuständigen Gemeindearbeiter melden und einen gültigen Identitätsausweis vorzeigen. Das Unterschreiben im Namen eines Dritten ist nicht erlaubt.
Die CSV und 25.000 Stimmen
Diese Gemeindelisten sind allerdings nicht mit einer derzeit laufenden Petition zu verwechseln. Auf der Internetseite petitiounen.lu kann noch während zwölf Tagen (Stand Donnerstag) eine Petition unterschrieben werden, damit das Thema Referendum zur Verfassungsreform in der Chamber diskutiert wird. Dafür müssen mindestens 4.500 Stimmen gesammelt werden. Derzeit haben 15.400 (Stand: Donnerstagabend) Menschen die Petition unterschrieben.
Die CSV hat am 20. Oktober angekündigt, dass sie sich für das Referendum einsetzen werde, sollte die Petition 25.000 Stimmen erlangen. Das käme somit der Zahl, die auch für die Gemeindelisten benötigt werden, gleich. Die CSV könnte mit ihren 21 Abgeordneten selbst ein Referendum in die Wege leiten – dafür braucht es die Unterschriften von insgesamt 16 Abgeordneten.
LINK Weitere Details zu der Petition, der Verfassungsreform und dem Referendum erfahren Sie hier.
@J.C. Kemp. Kenntnis der Gesetze, habe noch irgendwo eine Abschrift des jetzigen Gestezes, mal gelesen vor sehr langer Zeit. Leider komm ich nicht an die neuen Texte ran, was mach ich falsch?
@Grober: Er darf es nicht nur, er muss es sogar, steht im Gesetz. Wollen Sie über eine Verfassung abstimmen? Wie steht es mit der Kenntnis der Gesetze? Haben Sie beide gelesen?
Lasst euch nicht beirren! Sollten eine der Petitionen auch 20.000 Unterschriften erreichen, sind mit Sicherheit viele darunter von 1. nicht wahlberechtigten Mitbürgern wegen Nationalität oder Alter <18Jahren und 2. sowie eine Reihe doppelter Unterschriften. Dann habe ich auch vollstes Vertrauen in die Indolenz unserer Mitbürger, die sich auf den Weg zum Gemeindehaus machen sollten, um ihre persönliche Unterschrift zu den erforderten 25.000 zu setzen.
Die wundersame Wandlung des heiligen Gambianus oder Ablenkungsmanöver vom Bettel Gate ?
"Bettel hat den Antrag am Donnerstag für zulässig erklärt." Er darf das, so ganz alleine? "Die Listen müssen mindestens sechs Stunden pro Woche zugänglich sein – auch am Samstag." Aber bitte, dann auch die Änderungen der Gesetzestexte! Wie soll man sonst abstimmen können?
Die CSV punktet für die nächsten Wahlen.Foltermischi macht's möglich. Dabei ist diese Reform ein "Non Event" wie es ein bekannter Anwalt nennen würde. Die Republik ausrufen und dann eine Verfassung aufstellen die des 21. Jahrhunderts würdig ist.Das wäre doch mal ein Ding. Aber dafür bräuchte es Abgeordnete mit einem kompletten Satz Eiern in der Hose.(Würde ein bekannter Anwalt sagen).