Verbraucherschutzserie (3)Beim Benutzen ausländischer Autobahnen droht Bußgeld

Verbraucherschutzserie (3) / Beim Benutzen ausländischer Autobahnen droht Bußgeld
Die Welt wird digital Foto: freepik

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In unserer Serie über Verbraucherschutz geht es heute um einiges, was man beachten sollte, wenn man mit dem Auto auf ausländischen Autobahnen unterwegs ist. Eigentlich sind es Kleinigkeiten. Doch deren Nichtbeachtung kann teuer werden. Stichwort: Mautgebühren oder Umweltauflagen. 

Achtung! Wer mit dem Auto in die Ferien fährt, jetzt in den Wintersport oder irgendwann irgendwo anders hin, der sollte auf einiges aufpassen und sich im Vorfeld informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Beispiel Nummer eins sind Autobahnstrecken in Frankreich, die neuerdings ohne Mautschranken funktionieren. Die ersten dieser ohne Ticket- und Kassenhäuschen funktionierenden Teilstücke sind bereits eröffnet. Weitere sollen folgen, auch in der Großregion nahe Luxemburg. Es gibt sie aber bereits auch in Portugal oder in Italien.

Diese neuen Mautstellen können erhebliche Konsequenzen für Autobahnbenutzer haben, so das Luxemburger Büro des europäischen Verbraucherschutzes (CEC). Regelmäßig und seit mehreren Jahren würde man Anfragen zu Bußgeldern bekommen, die während einer Reise nach Portugal oder Italien verhängt wurden. In diesen Ländern gibt es das „Free-Flow“- oder „ZTL – Zona a traffico limitato“-Mautsystem seit längerem. Verbraucher würden sich wundern, warum ihnen nach dem Urlaub Bußgeldbescheide zugestellt werden, obwohl sie – auf den ersten Blick – keine Mautstelle passiert hätten, sagt das CEC.

„Télépéage“ als Lösung

In Frankreich betrifft die digitale Mauterfassung bislang nur bestimmte Autobahnabschnitte (A4 bei Boulay im Département Moselle oder A79 zwischen Digoin (Saône) und Loire (Sazeret)). Grundsätzlich, so das Verbraucherzentrum in Luxemburg, sei nichts gegen die Abschaffung der Mautschranken zu sagen, würden sie doch für einen flüssigeren Verkehr und geringere CO2-Emissionen sorgen. Doch Vorsicht sei geboten: „Eine Autobahn ohne Mautschranke bleibt immer noch eine gebührenpflichtige Autobahn.“

Die Funktionsweise des neuen Systems ist eigentlich einfach: Per Kamera werden die Nummernschilder aller Fahrzeuge gescannt. Dem kann man als Autofahrer nicht entkommen. Die Frage, die Konsumenten interessiert, lautet: wie kann und soll man bezahlen?

Die einfachste und bequemste Lösung ist ein „Télépéage“-Badge. Dieses System existiert bereits – zum Beispiel für Frankreich, Italien, Portugal – und erfordert ein Abonnement. Mehrere private Unternehmen bieten diese Badges mit verschiedenen Abo-Modellen an. Unkompliziert scheint jenes des Luxemburger Automobilclubs: „Bip&Go“.

Es besteht auch die Möglichkeit der Registrierung mittels Kreditkarte auf der Website des Autobahnbetreibers vor der Fahrt. Die Zahlung kann aber auch über Zahlungsterminals auf Parkplätzen nach den „Free Flow“-Strecken erfolgen. Dort gibt man seine Immatrikulationsnummer ein. Anhand der Kameraerfassung auf der Strecke wird der Preis berechnet, der dann mit Kreditkarte beglichen werden kann. Möglich ist auch die Zahlung innerhalb von 72 Stunden, direkt auf der Website des Autobahnbetreibers. Doch Achtung: Wenn nicht innerhalb von 72 Stunden bezahlt wird, erhält man einen Bußgeldbescheid in Höhe von 90 Euro, zusätzlich zur Mautgebühr.

Bei Fragen zu Bußgeldbescheiden oder einem Einspruch gegen solche Bescheide, können sich
Verbraucher, die in Luxemburg wohnen, an das europäische Verbraucherzentrum Luxemburg wenden.

Umweltzertifikat

Beispiel Nummer zwei: In vielen europäischen Ländern und Städten müssen Fahrzeuge, auch ausländische, gewisse Umweltauflagen erfüllen, um fahren zu dürfen. In London, Paris, Brüssel oder Berlin zum Beispiel. Oder auf der Autobahn nahe Straßburg, auf der viele unterwegs sind, die in Richtung Ferien fahren.

Diese Umweltplaketten können online beantragt werden. Leider gibt es bisher keine europäisch einheitliche Plakette, sodass jede einzeln angefragt werden muss. Kosten tun sie allerdings nicht viel. Für das gesamte Autobahnnetzwerk in Frankreich sind es beispielsweise nur knapp fünf Euro. Das niedrigste Bußgeld liegt bei 70 Euro. Die Internetseite des Luxemburger Automobilclubs bietet vollumfängliche Informationen. Weitere Informationen unter: cecluxembourg.lu oder ulc.lu.

Jemp
6. Dezember 2023 - 11.59

@mgoetz: Das hat keinen Sinn, denn sogar die Klagen der ULC werden schon vom/von der/den Pförtner/n/in/innen in den Papierkorb geworfen, die kommen nicht mal bis zur/m Sekretärin/är des/r Ministers/in.

mgoetz
6. Dezember 2023 - 11.13

Warum sich nicht einfach mal bei der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerin beklagen?

Leila
6. Dezember 2023 - 10.35

...ganz nach dem Motto: Warum einfach, wenn's umständlich auch geht!

Jemp
6. Dezember 2023 - 10.14

Wieder mal ein Unfähigkeitszeugnis der EU. Man bringt es fertig, europaweit die Benutzung von Trinkhalmen aus Plastik zu verbieten, aber man ist unfähig eine in ganz Europa gültige Umweltplakette einzuführen.