Tageblatt-Verbraucherschutz-Serie (1) Augen auf, Verstand an bei Sonderangeboten am Black Friday 

Tageblatt-Verbraucherschutz-Serie (1)  / Augen auf, Verstand an bei Sonderangeboten am Black Friday 
Nicht immer sind die Angebote am Black Friday transparent. Vergleichen und Nachdenken sind gefragt. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Erster Teil unserer Serie über Verbraucher und ihre Rechte. Es geht um den Black Friday. Augen auf und Verstand an heißt es bei der offensichtlichen Schnäppchenflut. In dem Sinne gibt es heute gute Tipps vom Europäischen Verbraucherzentrum (ECC) sowie vom Luxemburger Konsumentenschutz (ULC).

Sonderangebote überschlagen sich dieser Tage. Der Grund sind Black Friday, Black Week oder, am kommenden Montag, der Cyber Monday. In dem Kontext weist das europäische Verbraucherzentrum darauf hin, dass nicht alle Werbeversprechen unbedingt auch eingehalten werden und dass vermeintliche Sonderangebote nicht immer ein Schnäppchen sind.

Egal, ob man am Black Friday oder an einem anderen Tag des Jahres einkauft, die Produkte
sollten langlebig sein. In Europa werden Verbraucher durch die gesetzliche Gewährleistung
geschützt, selbst bei Artikeln, die zu einem reduzierten Preis angeboten werden. Wenn also ein Produkt defekt ist, hat man bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises.

Widerrufsrecht

Bei vielen Online-Einkäufen gibt es ein Widerrufsrecht. Wenn man online einkauft, hat man keine Möglichkeit, die Artikel vorab zu testen. Deshalb darf man die Einkäufe innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Beachten sollte man jedoch, dass bestimmte Artikel, wie zum Beispiel online gebuchte Reisen, verderbliche Lebensmittel oder personalisierte Artikel, von dieser Regelung ausgeschlossen sind.

Was die Zahlungsmethoden anbelangt, können Online-Shops frei wählen. Sie müssen jedoch die Kunden über die verfügbaren Optionen informieren, bevor eine Bestellung abgeschlossen wird. Bei Shops, die nur Vorkasse akzeptieren, sollte man vorsichtig sein. Das EU-Recht sieht vor, dass für gängige Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, Lastschrift und SEPA-Überweisung keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen. Zudem können Zahlungen per Kreditkarte storniert werden.

Obwohl der Black Friday durchaus eine Vielzahl von Schnäppchen bietet, kann er auch dubiose Angebote
und Betrugsrisiken bergen. Sollte man sich für eine Zahlung per Kreditkarte entscheiden, hat
man grundsätzlich die Möglichkeit, nicht autorisierte Transaktionen mithilfe eines Charge-Back-Verfahrens rückgängig zu machen. Bei Schwierigkeiten sollte man zunächst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und versuchen, die Angelegenheit zu klären. Wenn dies erfolglos bleibt, sollte man sich an seine Bank wenden, um ein Charge-Back-Verfahren einzuleiten.

Ohne Druck entscheiden

Bei vermeintlichen Schnäppchen sollte man sich nicht beeinflussen oder unter Druck setzen lassen. Man sollte sich nicht von sogenannten „Dark Patterns“ beeindrucken lassen, die von vielen Websites, Apps, sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen verwendet werden. Zum Beispiel: „Nur noch ein Angebot in dieser Preisklasse“ oder „Sieben Kunden sind jetzt ebenfalls interessiert“. Denn diese Countdowns, Buttons oder „Preisalarme“ sind dazu da, Verbraucher zum Klicken, Kaufen, Abonnieren oder zur Angabe persönlicher Daten zu verleiten.

Die ULC („Union luxembourgeoise des consommateurs“) sieht beim Black Friday keine besonderen Schwierigkeiten, zumindest nicht mehr als bei anderen Sonderverkäufen auch. Allerdings sollte der Verbraucher sich eine genaue Vorstellung darüber machen, was er wirklich benötigt und sich dann über das Angebot informieren. Ein Marken- und Preisvergleich sei wichtig. Spontane Kaufentscheidungen seien nicht unbedingt anzuraten.

Die ULC weist zudem darauf hin, dass Händler bei der Ankündigung von Preisnachlässen für ihre Produkte nun immer den Referenzpreis angeben müssen, also den niedrigsten Preis in den letzten 30 Tagen. Dieser muss klar, eindeutig und leicht lesbar dargestellt werden.

Das Umtauschrecht am Black Friday ist bei Einkäufen in einem Geschäft eigentlich wie immer. Ein Recht auf Rückerstattung von Geld gegen Ware gibt es im Prinzip nicht, außer das Geschäft erklärt sich dazu bereit oder die Ware ist mangelhaft.

Hier gibt es Hilfe

Europäisches Verbraucherzentrum: cecluxembourg.lu / Telefon: 268464-1 sowie Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) / Telefon: 496022-1. Gerne nimmt auch das Tageblatt sich Verbraucherproblemen an: mgoetz@tageblatt.lu 

luxmann
23. November 2023 - 9.07

Das beste schnaeppchen ist immer noch auf den kauf zu verzichten.

mgoetz
22. November 2023 - 12.07

Schlechte Erfahrungen gemacht am Black Friday oder an einem anderen Schnäppchentag? Dann schreiben Sie uns. Wir nehmen uns der Sache an und helfen gerne. Marco Goetz