Luxemburg 34 Tage Homeoffice: Regelung gilt ab 2024 auch für deutsche Grenzgänger

Luxemburg  / 34 Tage Homeoffice: Regelung gilt ab 2024 auch für deutsche Grenzgänger
Finanzministerin Yuriko Backes mit Christian Lindner, Deutschlands Bundesminister der Finanzen Foto: Bundesministerium der Finanzen/Photothek

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Deutsche Grenzgänger können demnächst 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, bevor sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. Die neue Regelung tritt 2024 in Kraft.

Nach der Corona-Zeit galt wieder: deutsche Grenzgänger dürfen 19 Tage im Jahr in ihrem Heimatland arbeiten, bevor sie dort Steuern zahlen mussten. Dies wird sich ab 2024 ändern. Luxemburg und die Bundesrepublik haben am Donnerstag (6. Juli) ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das teilt das Luxemburger Finanzministerium am Donnerstagmorgen mit. Die Änderung zum bestehenden DBA trägt zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit bei. Für Personen, die über die Grenze hinaus arbeiten gehen, bedeutet diese Änderung eine steuerliche Vereinfachung im Homeoffice.

Finanzministerin Yuriko Backes (DP) am Donnerstag in Berlin: „Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit unseren deutschen Partnern auf 34 Tage Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland geeinigt haben.“ Mit der Änderung an Homeoffice-Tagen entspricht die neue Regelung der bereits bestehenden für Frankreich und Belgien, sodass für alle Grenzgänger, die nach Luxemburg pendeln, die gleichen Bedingungen gelten. Die neue Regelung stelle eine „bürokratische Entlastung auf beiden Seiten der Grenze dar“, so Deutschlands Finanzminister Christian Lindner. Die steuerliche Regelung wird auf diese Weise vereinfacht und an flexibleres Arbeiten angepasst. „Für europäisches und modernes Arbeiten schaffen wir moderne Regelungen“, so Lindner. Zudem schätzt er Luxemburg als Nachbar: „Deshalb freue ich mich, dass wir heute die Bande zwischen unseren Ländern noch enger knüpfen.“