KommentarRussland hat der Einmischung der Straßburger Richter zugestimmt

Kommentar / Russland hat der Einmischung der Straßburger Richter zugestimmt
Der russische Oppositionsaktivist Alexej Nawalny erscheint zu einer Anhörung im Fall von Nawalnys Diffamierung des Kriegsveteranen Artyomenko im Moskauer Bezirksgericht Babushkinsky Foto: dpa/TASS/Press Office Of Moscow’s Babushk

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Am kommenden 28. Februar kann Russland seine 25-jährige Mitgliedschaft im Europarat feiern. 1996 trat das Land auch der Europäischen Menschenrechtskonvention bei, mit der die Führung in Moskau allerdings ihre Schwierigkeiten hat. Dies zeigte sich am Mittwoch, als der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem Urteil die sofortige Freilassung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny forderte. Ein Ansinnen, das umgehend von der Regierung in Moskau zurückgewiesen wurde. Dies sei eine „klare und grobe Einmischung“ in die Arbeit der russischen Justizbehörden, hieß es von offizieller Seite. Kurz: Der inhaftierte Nawalny wird nicht freigelassen. Eine Einmischung ist der Richterspruch aus Straßburg sehr wohl. Allerdings hat die Russische Föderation mit ihrem Beitritt zum Europarat und der Konvention ausdrücklich dieser Einmischung zugestimmt. Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes erfolgen daher mit der expliziten Einwilligung Russlands. Dabei ist der vom russischen Justizminister Konstantin Tschujtschenko geäußerte Einwand, dass laut der neuen Verfassung die russischen Interessen vor internationalem Recht gehen, vorerst nebensächlich. Denn zuerst muss ein Urteil ergehen, bevor eine Interessensabwägung erfolgen kann. Darüber hinaus aber liegt die neue Verfassung Russlands in diesem Punkt mit dem Völkerrecht über Kreuz: Internationales Recht hat Vorrang. Die Moskauer Vorstellungen zur Befolgung der Urteile aus Straßburg wären etwa mit einem Fußballverein vergleichbar, der der UEFA mitteilen würde, dass für ihn, je nach Interessenlage im Spiel, die Regeln zum Handspiel nicht gelten würden.

Es zeigt sich damit einmal mehr, dass das von Wladimir Putin geführte Russland sich zusehends von internationalen Vereinbarungen und einer entsprechenden Zusammenarbeit basierend auf gemeinsam anerkannten Regeln zurückzieht. Für die EU-Staaten wird es damit immer schwieriger, eine gemeinsame Basis mit dem östlichen Nachbarn zu finden.

Cornichon
22. Februar 2021 - 13.39

@arthur feyder: kommen net richteg no mat ärer Thes. Ass den Nawalny dann och en Terrorist? Huet de Westen jemols Russland kritiséiert well Russland Terroristen aspärt? mengen dat ass 2 Mal nein.

arthur feyder
19. Februar 2021 - 16.04

A Rumänien, Polen a am Baltikun goufen(gëtt ?) et no 2001 geheim Prisongen, wou d'USA vermeintlech islamistesch Terroristent, toutes nationalités confondues, agespaart hunn, ouni soupçon vu Prozess. Vun do sinn déi Leit op Guatanomo a souss wou komm. Huet do d'CEDH Polen, Rumänien an d'Balten ugesicht a veruerteelt, well dat wor jo absolut net kompatibel mat de Menscherechter ? Et muss een op der richteger Säit sinn, da klappt alles. A propos "gemeinsame Basis ", déi ass souwisou do: De Goss, de Gas, de Petrol, d'seltene Erden, d'Fongen wou Lëtzebuerger voll ddr sinn an den Trésor Steiere kasséiert.

Edy Kirsch
19. Februar 2021 - 15.06

Russisches Recht vor internationalem Recht? Das ist vollkommen verwerflich, ich muss allerdings daran erinnern, dass die USA genau das Gleiche tun. Man sollte nicht darüber hinwegschauen.

Cornichon
19. Februar 2021 - 9.31

Die Sanktionen sind richtig. Hat Russland je einen Schritt getan um sich dem Westen anzunähern ausser vielleicht Atomabkommen beizutreten? Ich glaube nicht. Immer muss die EU auf Russland zugehen. Und die Proteste in Russland beweisen auch dass die Sanktionen richtig sind.

Ba
19. Februar 2021 - 7.59

"Für die EU-Staaten wird es damit immer schwieriger, eine gemeinsame Basis mit dem östlichen Nachbarn zu finden"....insbesondere aber wenn die EU Sanktion verhängt, und sie noch zunehmend verschärft, wird es wirklich schwierig noch irgendwie glaubhaft mit Russland verhandeln zu wollen...