Weiswampacher SeeAnheben des Wasserspiegels erweist sich als schwierig

Weiswampacher See / Anheben des Wasserspiegels erweist sich als schwierig
Trockengebiet: Die Gemeinde Weiswampach hat aus dem oberen See Wasser abgelassen Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Gemeinde Weiswampach hat aus dem oberen ihrer zwei Seen eine große Menge Wasser abgelassen. Wie das Umweltministerium gegenüber dem Tageblatt bestätigt, geschah dies ohne Genehmigung. Das Wiederauffüllen des Gewässers erweist sich derweil als schwierig. Die Verantwortlichen hoffen auf kommende Regenfälle. 

Die Zerstörung von Biotopen treibt oftmals besorgte Bürger auf die Barrikaden. Das ist in den vergangenen Tagen auch in Weiswampach geschehen. Die Gemeindeverwaltung entschied kurzerhand, den Wasserpegel im oberen See (ehemaliger Fischweiher) um mehr als einen Meter abzusenken – ohne Genehmigung der Naturverwaltung (das Tageblatt berichtete). Als Grund für diese Aktion führte Bürgermeister Henri Rinnen die Reparatur einer defekten Schleuse an. Zudem sollte der Wasserpegel aus Sicherheitsgründen zur Verminderung des Drucks auf den Damm gesenkt werden, dies in Bezug auf die bevorstehenden Bauarbeiten zur Errichtung des umstrittenen Ferien- und Freizeitresorts.

Auf unsere Nachfrage beim Umweltministerium hin bezieht Regierungsrat Thomas Schoos gegenüber dem Tageblatt Stellung zu den Vorfällen – und klärt über die gesetzlichen Grundlagen auf.

Die Beamten der Naturverwaltung und des Wasserwirtschaftsamtes waren am Sonntag und Montag erneut in Weiswampach, sagt Schoos. Sie stellten fest, dass sich der Wasserpegel im Vergleich zum Freitag weiter gesenkt hat. Die Gemeinde habe die Anordnung, die Schieber zu schließen, befolgt. Das Anheben des Wasserpegels hat sich laut Schoos jedoch als sehr schwierig herausgestellt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit fließe derzeit zu wenig Wasser nach, zudem fließe auf der anderen Seite des Sees vermehrt Wasser über die „Wemperbaach“ ab. Am Montagnachmittag stellten die Beamten vor Ort einen Pegelstand von etwa 2,50 Meter fest. Jetzt bleibe zu hoffen, dass sich der See durch die ab Mittwoch angekündigten Regenfälle wieder schubweise auffüllt.

Genehmigung wurde nicht beantragt

Laut der aktuellen Genehmigung darf die Gemeinde den Wasserpegel um maximal einen Meter absenken, um eine Pufferzone für den Winter zu schaffen, erklärt Schoos. In diesem Fall beabsichtigte die Gemeinde aber, den Pegel um bis zu drei Meter zu reduzieren, damit Reparaturarbeiten an der Schleuse vorgenommen werden können. Dazu bedarf es laut Schoos jedoch einer zusätzlichen Genehmigung durch das Wasserwirtschaftsamt, weil sich das auf die Wasserläufe und die damit zusammenhängenden Biotope im Abflussbereich des Sees auswirkt. Diese Genehmigung liegt jedoch nicht vor – da sie gar nicht erst beantragt wurde, sagt der Ministerialbeamte.

Gegenüber dem Tageblatt bekräftigte Schoos, dass es nach seinem Informationsstand nicht Wunsch der Gemeinde sei, den See zum aktuellen Zeitpunkt ohne die entsprechenden Auflagen trockenzulegen. Vor einer kompletten Trockenlegung des Sees bedarf es zusätzlich einer Auflistung aller im Wasser vorkommenden Tierarten und gegebenenfalls entsprechender Schutzmaßnahmen, sprich Umsiedlung der Wasserlebewesen in andere Teiche oder Gewässer, sagt Schoos.

Gegenüber der Presse räumte Weiswampachs Bürgermeister Henri Rinnen den langjährigen Defekt der Schleuse ein. Die Reparatur dieser Schleuse sowie das Ergreifen etwaiger Notfallmaßnahmen, um ein Austrocknen des Sees zu verhindern, liege jedoch im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Die Beamten der mobilen Brigade der Naturverwaltung hätten lediglich die Aufgabe, zu ermitteln, Bericht an die Staatsanwaltschaft zu erstellen und gegebenenfalls eine Aktion juristisch zu unterbinden. Dies geschah dann auch am Freitag, indem die Gemeinde von den Beamten der Naturverwaltung aufgefordert wurde, alle Schieber zu schließen und den Wasserpegel wieder anzuheben, sagt Thomas Schoos.

Um den See herum beginnt in Kürze der Bau eines Hotelkomplexes. Bezüglich der „Zerstörung“ von Biotopen, etwa durch Rodung von ganzen Flächen, seien dem Umweltministerium bei Einhaltung der Auflagen in diesem Projekt die Hände gebunden. Befindet sich – wie in diesem Fall – das Grundstück innerhalb des allgemeinen Bebauungsplans PAG, so sind Biotopzerstörungen grundsätzlich erlaubt, wenn Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, die dem ökologischen Wert der zerstörten Biotope entsprechen, sagt Schoos. Die im Hotel-Projekt vorgesehenen Kompensationen – etwa durch Neupflanzung von Bäumen, das Anlegen eines biotopischen Rückhaltebeckens oder die Dachbegrünung des neuen Hotels – werden im Laufes des Baus vom örtlichen Förster kontrolliert, sagt Schoos.

Grober J-P.
23. September 2020 - 13.17

Egal, jeder macht was er will. Ich fülle jetzt meinen Pool jedes Wochenende mit frischen Wasser auf, es kostet ja nix und wir haben genügend. Habe schon mal gesehen, dass solche relativ kleinen Schleusen repariert werden können ohne "Aderlass". Es kostet halt eine Stange Geld. Wem gehören die beiden Seeen, noch der Gemeinde?

Dingo
23. September 2020 - 9.31

Komisch, dass der Schaden an der Schleuse erst in diesen Ausmassen auftritt, wo sich der Termin des Beginns der Bauarbeiten am Projekt konkretisiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, oder besser gesagt, für wie dumm verkaufen uns unsere Politiker?

Jean Muller
23. September 2020 - 2.03

Wasserablass, Arbeiten, Wassermangel, Blaualgen, Badeverbot... Zufälle ?

Jemp
22. September 2020 - 22.52

Wéini huelen déi Weiswampecher de Rinnen mamm Weckel a geheien en aus der Gemeng eraus?