Montag3. November 2025

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StrafgesetzEU-Kommission fördert verstärkten Schutz für Minderjährige im Internet

Strafgesetz / EU-Kommission fördert verstärkten Schutz für Minderjährige im Internet
EU-Kommissarin Johansson verlangt eine verstärkte Gesetzgebung gegen Missbrauch von Minderjährigen im Internet Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

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Die EU-Kommission plant verstärkte Richtlinien gegen sexuellen Missbrauch und Übergriffe im Internet. Im Zentrum der Debatte: ein europäisches Zentrum zur Prävention und Bekämpfung. Dan Biancalana (LSAP) informiert sich in einer parlamentarischen Frage an Justizministerin Sam Tanson und Polizeiminister Henri Kox (beide „déi gréng“) über den Standpunkt der Regierung. Die Minister greifen die Maßnahmen der EU-Kommission und des Luxemburger Strafgesetzes auf.

Wird Luxemburg der Standort für das geplante europäische Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern? Das fragt Dan Biancalana (LSAP) in einer parlamentarischen Frage an Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) und Polizeiminister Henri Kox („déi gréng“). Die EU-Kommissarin Ylva Johansson sieht Handlungsbedarf an Koordination auf globaler und europäischer Ebene, wobei ein solches Zentrum neben verstärkten Richtlinien Abhilfe schaffen könnte. „Ob sich Luxemburg als Standort für das Zentrum bewirbt, ist noch unklar“, meinen Tanson und Kox. Die Regierung befürworte allerdings eine stärkere Gesetzgebung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs im Internet. „Eine effiziente Bekämpfung dieser Missbrauchsvorfälle erfordert jedoch eine enge europäische und internationale Kooperation und eine europäische Gesetzesgrundlage.“

Plattformen sollen demnächst rechtlich verpflichtet sein, diese Fälle herauszufiltern und darüber zu berichten. Über diese Neuerung berichtete auch schon die Zeit. Momentan dürfen Online-Plattformen, wie beispielsweise Meta, souverän entscheiden, ob und wie sie reagieren möchten, schreibt Biancalana. Die Verschärfung des Rechtsrahmens betreffe Vergewaltigung und sexuelle Belästigung im Web wie auch offline. Somit gelten diese Delikte auf beiden Ebenen als strafbar. 

Konsum während Pandemie

Der Konsum dieser Inhalte soll in verschiedenen EU-Ländern um 25 Prozent gestiegen sein, sagt Biancalana. Eine Statistik, die im Großherzogtum Luxemburg den Aussagen der beiden Minister zufolge nicht erfasst werden könne. „Die Polizei verfügt über keine stichhaltigen Erkenntnisse, die auf einen Anstieg des Konsums hinsichtlich kinderpornografischer Inhalte hinweisen würde“, schreiben die Minister in ihrer Antwort. „Die Ermittlungsbehörden stellen nur die begangenen Straftaten fest und messen nicht den Online-Konsum pädophiler Materialien.“

Die Luxemburger Justiz konnte hingegen einen deutlichen Anstieg der begangenen Verstöße feststellen – sowohl online als auch offline. „Die Zahl der Delikte ist von 68 im Jahr 2019 auf 127 im darauffolgenden Jahr gestiegen“, merken Tanson und Kox an. Jedoch sei die Zahl der Straftaten im Jahr 2021 wieder auf das Niveau von vor der Pandemie zurückgegangen. Auch heben die beiden Grünen-Politiker hervor, dass nicht in allen Fällen Minderjährige betroffen waren.

Strafgesetz in Luxemburg

Tanson und Kox weisen darauf hin, dass die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen bereits im Luxemburger Strafgesetz verankert ist. Unternehmen, die kinderpornografisches Material aus Eigeninteresse reproduzieren oder verteilen, machen sich nach Luxemburger Recht strafbar. Auch können Unternehmen belangt werden, wenn Straftaten „durch mangelnde Überwachung und Kontrolle mitverantwortet wurden“. Luxemburg beteilige sich derzeit aber auch an Verhandlungen auf EU-Ebene zum Digital Services Act, der große Plattformen regulieren soll. Die EU-Kommission soll in Streitfällen als letzte Richtinstanz gelten.

Digital Services Act

Der Digital Services Act bestimmt die Regulierung von Online-Diensten und Anbietern. Er ersetzt die derzeitigen Artikel der E-Commerce-Richtlinie über die Entfernung illegaler Online-Inhalte. Der Digital Services Act legt die Kriterien und Modalitäten der Verantwortlichkeit von Plattformanbietern fest. Er führt neue spezifische Verpflichtungen für „sehr große Plattformen“ ein und soll ein stark strukturiertes System der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden einführen. (Quelle: ec.europa.eu)

Fantine
19. Februar 2022 - 15.49

Passt selwer op Är Kanner op, mir wëllen net genervt gi wëll Är Brut sech un näischt hält.
Et ass net eis Schold wann Är Kanner schwaach falen wëll se andauernd Porno kucken.
Suergt selwer dofir fir ze blocke wat se net solle gesinn.

Romain
18. Februar 2022 - 22.29

Erziehung sollte von den Eltern kommen. Aber wenn diese nicht fähig sind, sollten diese keine Kinder bekommen und sich einen Hund anschaffen

André
18. Februar 2022 - 11.39

Dafür sind die Eltern zuständig und nicht der Rest von uns.