Beschuldigt waren K. und A. vor allem, weil sie sehr umfänglich über diverse soziale Medien und unter verschiedenen Namen Propaganda für den Islamischen Staat und dessen menschenverachtende Ideologie gemacht haben.
K. und A. haben während des gesamten Prozesses immer behauptet, sich einzig und allein über den „wahren Islam“ informieren und sich mit anderen austauschen gehabt zu wollen. Ihnen angekreidete Sätze wie, „dass man entweder zum Islam konvertieren oder durch das Schwert sterben muss“ sowie, dass „nur Allah die Macht hat, zu richten, und nicht die Richter auf Erden“, sind ihrer Meinung nach willentlich aus einem Kontext gerissen worden. Nie hätten sie wissentlich und willentlich zu Hass oder Gewalt gegen Andersdenkende und Andersgläubige aufgerufen oder gar Nachwuchs für den „Gottesstaat“ rekrutieren wollen.
Wenn überhaupt, haben die beiden erst spät erkannt, dass solche und ähnliche ihrer sehr zahlreichen Publikationen aber durchaus bei anderen auf fruchtbaren Boden stoßen und zu Gewalt führen könnten.
Je nach Einschätzung hätte man vielleicht auch sagen können, dass beide – sehr, sehr – naiv einfach nur mal öfters im Internet falsch abgebogen sind. Das Gericht hat es aber nicht so gesehen. So wurde K., ein 29-jähriger Luxemburger, in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 42 Monaten, davon 18 auf Bewährung, verurteilt. Seine Frau A., eine 25-jährige Französin, bekam 24 Monate, davon die Hälfte auf Bewährung. Dass ein Teil ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist zudem an Bedingungen geknüpft. Nämlich, sich einer Entradikalisierungstherapie bei Respect.lu zu unterziehen und während fünf Jahren nicht mehr wegen der ihnen in diesem Prozess gemachten Vorwürfe aufzufallen.
Es war übrigens der erste Prozess, der in Luxemburg aufgrund der rezenten Terrorgesetzgebung vor Gericht geführt wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben 40 Tage Zeit, Berufung einzulegen. Aussagen des Verteidigers der beiden jungen Menschen zufolge werden diese das Urteil anfechten.
 
		    		 De Maart
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