Beschwerde abgeschmettert

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Das Verwaltungsgericht hat am 2 April die Beschwerde des Mouvement écologique für nicht zulässig bewertet. Die Umweltorganisation hatte eine Beschwerde gegen die Zuteilung einer commodo-incommodo-Erlaubnis des Umweltministeriums für den Betrieb des Flughafens eingereicht. Der zulässige Lärmpegel werde durch den Flugverkehr überschritten, monierte der Méco.

Die Richter haben jedoch entschieden, dass der Umweltminister nicht zuständig für Fragen, den Fluglärm betreffen sei. Der Transportminister sei die einzig kompetente Stelle für solche Fragen. Er ist verantwortlich für den Respekt der gesetzlichen Bestimmungen.
Das Gericht hat das Dossier jetzt an den Ministerrat weitergereicht. Dieser soll die zulässigen Werte definieren. In der Zwischenzeit ist die bestehende commodo-incommodo-Zulassung immer noch gültig.