Die Schließung des Kontos soll laut Piratenpartei das Postgeheimnis verletzt haben. Inzwischen befasst sich die Schweizer Staatsanwaltschaft mit dem Fall. „Es geht nun darum, abzuklären, was genau vorgefallen ist, und die Verantwortlichen zu eruieren,“ teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Zeitung „NZZ am Sonntag“ mit.
Der Anwalt der Piratenpartei beruft sich in der Anzeige auf das Kommentar eines Bundesrichters zu dem Fall. So fällt die Existens eines Kontos unter das Postgeheimnis. Zudem gebe es keine rechtlichen Vorgaben, welche die Post zwangen, das Konto für Wikileaks-Gründer Julian Assange aufzulösen, heißt es weiter.
Negative Kundenreaktionen
Die Schweizer Post versucht zu begründen: „Wir wenden unsere Politik konsequent an und richten sie nicht auf Einzelfälle aus.“ Die Kontokündigung sowie die Attacke auf einen Post-Server führten demanch zu negativen Kundenreaktionen. Es kam zu Kontoschliessungen, heißt es.
Postfinance hatte ein Konto, über das bislang Spenden für die Enthüllungsplattform Wikileaks im Internet liefen, geschlossen. Grund sei, dass Assange bei der Kontoeröffnung falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht habe, hatte das Unternehmen Anfang Dezember mitgeteilt.
De Maart

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