Seit Jahresbeginn wurden in Luxemburg drei Fälle von Laserattacken auf Luftfahrzeuge gemeldet. Der jüngste Angriff ereignete sich am 7. Oktober während eines Landeanfluges einer Luxair-Maschine auf dem Flughafen Saarbrücken. Wird der Pilot verblendet, kann dies im schlimmsten Falle zum Absturz der Maschine führen.
Nimmt man aus Jux ein Flugzeug oder einen Hubschrauber mit einem Laserpointer ins Visier, so muss man mit einer Geldbuße zwischen 251 und 15.000 Euro sowie mit einer Gefängnisstrafe von maximal acht Monaten rechnen, so die Antwort des Nachhaltigkeitsministers Claude Wiseler auf eine parlamentarische Frage vom Abgeordneten Marc Spautz (CSV).
Skytracer und Laserpointer
Die zivile Luftfahrtbehörde unterscheidet zwei Typen von Verblendungen auf Piloten. Die eine passiert, wenn ein „Skytracer“ zum Einsatz kommt. Zum Beispiel bei Diskotheken. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das den Himmel kurz abscannt. In den meisten Fällen besitzen die Eigentümer hierfür eine Genehmigung. Die anderen Geräte strahlen stärker und länger. Es handelt sich hierbei um Laserpointer. Vor allem Astronomen benutzen solche Geräte, um Objekte am Himmel zu markieren und sie dann mit einem Fernglas parallel zu betrachten.
Problematisch ist, wie Marc Spautz in seiner parlamentarischen Frage formuliert, dass die Astronomen hierfür keine Genehmigung besitzen. Folglich ist es dann sehr schwer, Astronomen von Laserpointer-Tätern zu unterscheiden. „Da die Angreifer sehr mobil sind, erweist sich die polizeiliche Suche nach ihnen sehr schwer“, schlussfolgert Nachhaltigkeitsminister, Claude Wiseler in seinem Schreiben an Marc Spautz.
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