Montag10. November 2025

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Bald Patient ohne Grenzen

Bald Patient ohne Grenzen
(dpa)

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Vom Zahnersatz aus Ungarn bis zur neuen Hüfte aus Österreich - Behandlungen im Ausland werden ab 2013 deutlich einfacher und unkomplizierter. Das gilt vor allem für ambulante Behandlungen.

Eine entsprechende EU-Richtlinie zur freien Arztwahl in Europa nahm am Mittwoch im Europaparlament in Straßburg die letzte Hürde.
Für Patienten in der EU bringt die lange umstrittene Novelle deutliche Verbesserungen: Sie können sich künftig generell in jedem Mitgliedstaat ambulant behandeln lassen, ohne sich dafür vorab grünes Licht bei der heimischen Krankenversicherung zu holen. Die muss die Behandlung dann bis zu dem Betrag begleichen, der auch im Heimatland anfiele. Informationen über Behandlungsmöglichkeiten im Ausland und die dort herrschenden Qualitätsstandards sollen nationale Kontaktpunkte bieten.

Für Luxemburg ändert sich kaum etwas, da die Behandlung im EU-Ausland und ihre Erstattung durch die heimische Kasse schon lange möglich sind. Die Behandlung in einem Krankenhaus muss jedoch zuvor von der Gesundheitskasse genehmigt sein.

Die neue Richtlinie erlaubt es den Ländern des weiteren, Maßnahmen zu treffen, um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherung zu wahren.

EU-Gesundheitskommissar John Dalli sprach von einem „wichtigen Schritt vorwärts für alle Patienten in Europa“ und appellierte an die Mitgliedsstaaten, die neue Richtlinie schnell umzusetzen. Mit der Novelle zieht Brüssel Konsequenzen aus mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes. Nun muss nur noch der Ministerrat zustimmen. Dies gilt aber als Formalie. Danach haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.

Arztwahl mit Einschränkungen

Für Krankenhausaufenthalte von mehr als 24 Stunden gelten bei der freien Arztwahl allerdings Einschränkungen. Wer sich stationär behandeln lassen will und dafür länger im Krankenhaus bleiben muss, muss sich die Behandlung auch weiterhin vorher von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Das gleiche gilt, wenn besonders kostenintensive medizinische Ausrüstung zum Einsatz kommt oder eine besondere Gefahr für den Patienten besteht.

Ablehnen darf die Krankenversicherung aber nur in Ausnahmefällen. Als solcher gälte beispielsweise, wenn die Behandlung auch im Heimatland in einer angesichts des Gesundheitszustandes vertretbaren Frist durchgeführt werden könnte. Und auch Menschen mit seltenen Erkrankungen können hoffen. Gibt es für sie im Heimatland keine adäquate Behandlungsmöglichkeit, sollen sie in Zukunft auch Hilfe im Ausland suchen dürfen. Auch sie müssen sich dies zuvor aber von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.