Der Unfall aus dem ersten Prozess fand am 6. Februar vergangenen Jahres auf der A3 in Richtung Frankreich, auf Höhe der „Aire de Berchem“ statt. An diesem Tag geriet während eines Überholmanövers ein Wagen mit zwei Personen auf die rechte Spur und stieß heftig, mit der Beifahrerseite, gegen einen Lastwagen.
Der Fahrer des Wagens, der unter Alkoholeinfluss stand, kam mit einem Schock davon, doch die Beifahrerin überlebte den Unfall nicht. Hinzu kommt, dass die 49-jährige Frau nicht angeschnallt war. Die Rechtsanwältin des Beschuldigten behauptete am Mittwoch vor dem Richter, dass es sich um einen sehr tragischen Unfall handeln würde. Die Staatsanwalt forderte 18 Monate Gefängnis, 46 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe. Das Urteil fällt am 5. Juli.
Ein weiterer tödlicher Unfall
Im zweiten Prozess, der am Donnerstag vor der 16. Kammer des Zuchtpolizeigerichtes in Luxemburg stattfand, ging es auch um einen tödlichen Unfall. Dieser ereignete sich gegen 6.00 Uhr morgens, am 1. November 2009, auf der Strecke zwischen Bascharage und Petingen. Ein 28-jähriger Fahrer, der aus Richtung Bascharage kam, kollidierte frontal mit einem Wagen, der aus Petingen kam. In diesem Gefährt saß eine 47-jährige Frau, die noch am Unfallort verstarb. Auch in diesem Prozess wurde schnell klar, dass der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss stand. Bei ihm wurden 1,3 Promille gemessen.
Ein Polizist sagte aus, dass wegen der nassen Fahrbahn der Rutschfaktor deutlich größer war. Er vermutete, dass der Beschuldigte einen Sekundenschlaf hatte und als er einige Bruchteile von Sekunden später wieder zu sich kam, kam es zum Frontalzusammenstoß.
„Ich bin mir im Klaren, dass es meine Schuld ist“
Der Beschuldigte seinerseits, sagte am Donnerstag aus: „Ich bin der Meinung, soweit ich mich erinnern kann, dass der Unfall auf der Straßenseite, auf der ich mich befand, passierte, doch ich bin mir im Klaren, dass es meine Schuld ist“. Sein Anwalt Me Pol Urbany fragte mildernde Umstände für seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und ein Fahrverbot von 13 Monaten.
Das Urteil ergeht am 12. Juli.
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