Das Prinzip ist einfach. Eine Familie bietet einer jungen Person Unterkunft und Verpflegung. Das Mädchen bzw. der Junge kann dann seine sprachlichen Kenntnisse verbessern, Land und Leute kennenlernen. Als Gegenleistung muss sie oder er im Haushalt arbeiten. Dieses Verhältnis zwischen Gast und Gastgeber soll nun per Gesetz geregelt werden. Der Ministerrat befasste sich am Freitag mit dem entsprechenden Entwurf.
Die Arbeit im Haushalt dürfe keinesfalls das Hauptziel des Aufenthaltes des jungen Menschen im Land sein, heißt es seitens der Regierung. Und sie darf durchschnittlich fünf Stunden am Tag nicht überschreiten. Eine Konkurrenz zu normalen Arbeitsstellen darf diese Tätigkeit nicht werden. Ein Arbeitsverhältnis wie zwischen Arbeitgeber und Angestellten darf es nicht geben.
Vertrag legt Spielregeln fest
Die Aufenthaltsdauer des Jugendlichen bei seiner Au-pair-Familie ist auf ein Jahr begrenzt. Diese muss auch offiziell dazu berechtigt sein, junge Leute bei sich aufzunehmen. Die Erlaubnis erteilt das Jugendministerium. Einen Vertrag müssen auch die junge Person und der Gastgeber-Haushalt vereinbaren. Dort sollen die Arbeiten beschrieben werden, die das Au-Pair-Mädchen oder der Au-Pair-Junge auszuführen hat, die von der Familie zu bezahlenden Sprachkurse oder das Taschengeld für die junge Person.
Das Gesetz dient vornehmlich dazu, zu verhindern, dass junge Menschen als billige Arbeitskräfte missbrauchen werden. Beliebt sind Au-pair-Mädchen als Babysitter.
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