Große Einigkeit herrschte am Mittwoch im Parlament bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Ratifizierung der UNO-Konvention von 2006 über die Rechte behinderter Personen. Die Konvention hat als Ziel, die Grundrechte der spezifischen Lage der Behinderten anzupassen. Alle unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, einen rechtlichen Rahmen herzustellen, der den Respekt dieser Grundrechte garantiert.
Das Dokument enthält auch einen Aufruf, die notwendigen technischen Infrastrukturen für Behinderte zu schaffen. Auch bei der Ausbildung muss der spezifischen Situation von Menschen mit einer Behinderung Rechnung getragen werden. Diskriminierungen, die aufgrund einer Behinderung erfolgen, müssen strafrechtlich verfolgt werden, fordert die UNO.
Ein großer Schritt
Die Ratifizierung der Konvention sei ein großer Schritt in Richtung Gleichbehandlung, so die Parlamentarier. Sie forderten die schnelle Umsetzung der Projekte „auf dem Terrain“. Aber auch die Informations- und Sensibilisierungskampagnen müssten weitergeführt werden, so die einhellige Meinung der Parlamentarier am Mittwoch im Parlament.
Die Verantwortlichen der Behindertenvereinigung „Nëmme mat Eis“ hatten zum Anlass eine Übersetzung in die Gebärdensprache im Abgeordnetenhaus organisiert. Eine Premiere für Luxemburg. In Luxemburg leben etwa 50.000 Menschen mit einer Behinderung. Um ihrer Freude Ausdruck zu verleihen, versammelten sich am Mittwoch Behinderte und ihre Angehörigen vor dem Parlament.
Der Gesetzentwurf wurde mit 48 Stimmen angenommen. Mehrere Abgeordneten enthielten sich. Am Dienstag hatten die Parlamentarier schon ein Gesetz verabschiedet, das Diskriminierungen in den Schulen und insbesondere in den Lyzeen abschaffen soll. Unter anderem die Klassensäle werden behindertengerecht umgebaut. Prüfungen können auch in Blindenschrift gemacht werden. Für Rollstuhlfahrer sind die Sporttests nicht mehr obligatorisch.
De Maart

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