In ihrem Gutachten zur geplanten Schaffung einer nationalen Schülerdatenbank stellt die „Chambre des salariés“ unmissverständlich klar, dass sie nicht mit diesen Plänen der Regierung einverstanden ist.
Auch SEW und UNEL skeptisch
Ähnlich wie die „Chambre des salariés“ äußern sich auch das „Syndikat Erzéiung a Wëssenschaft“ im OGBL und die Studentenvereinigung UNEL („Union nationale des étudiant-e-s du Luxembourg“) äußerst skeptisch zur geplanten Speicherung von Schülerdaten.
Wie SEW-Präsident Patrick Arendt auf Nachfrage des Tageblatt erklärte, sei die geplante Datenbank aus Datenschutzrechten „sehr bedenklich“. Auch zweifelt der Gewerkschafter allgemein den Mehrwert einer solchen vernetzten und für etliche Personen zugänglichen zentralen Datensammlung für die Lehrkräfte bzw. für die Schüler an.
Die UNEL ihrerseits begrüßt in einer Pressemitteilung zwar grundsätzlich, dass das Bildungsministerium sich Möglichkeiten für eine bessere Evaluierung und Planung des Schulbetriebs geben will, doch dürfe dies, wie im vorliegenden Fall, nicht auf Kosten der Privatsphäre der Schüler gehen.
Die UNEL plädiert für die Aufnahme strengerer datenschutzrechtlicher Vorschriften in den Gesetzentwurf. Zudem müsse die Zahl der zugriffsberechtigten Administrationen beschränkt werden.
Dem Gesetzentwurf und dem dazugehörigen Reglement entsprechend sollen in der angesprochenen Datenbank persönliche Daten von allen Schülern gespeichert werden. Hierbei soll es sich um Informationen über die schulische Laufbahn, über die Bewertung und die Zertifizierung der Kompetenzen des jeweiligen Schülers sowie um administrative Daten handeln. Allerdings sollen ebenfalls Informationen über die „sozio-professionelle Kategorie“ sowie das Einkommen und das Bildungsniveau der Eltern erfasst werden. Des Weiteren soll mit der neuen Datenbank die Zahl der Personen, die Zugang zu den persönlichen Informationen eines Schülers haben, ausgeweitet werden.
Sinn und Zweck
Zweck der Datenbank soll unter anderem die Überwachung der Schulpflicht und eine Verbesserung der Schulorganisation sein. Die Daten sollen zudem auch für statistische Analysen und Untersuchungen genutzt werden können, welche bei der Schulplanung nützlich sein könnten. Entsprechend den Regierungsplänen sollen die Daten in der vollständigen, also nicht anonymisierten Form bis mindestens 15 Jahre nach Schulabschluss bestehen bleiben. Die CSL hat, wie sie in ihrem Gutachten ausführlich erklärt, sowohl punktuell als auch prinzipielle Bedenken hinsichtlich der Schaffung einer solchen Datenbank. Die Salariatskammer erklärt, dass der Schutz der Privatsphäre und die individuellen Freiheiten und Rechte in jedem Fall Vorrang vor jedem anderen Ziel genießen müssten. In diesem Sinne äußert die CSL die Forderung, die Verwaltung von derart sensiblen Daten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Außerdem wirft die CSL die prinzipielle Frage auf, ob die geplante Maßnahme unabdingbar zum Erreichen der angegebenen Zielsetzung sprich einer guten Funktionsweise des Schulsystems ist.
Für die Autoren des Gutachtens jedenfalls ist die Antwort klar: Eine Schülerdatenbank entsprechend den Vorstellungen der Regierung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gefährlich, unverhältnismäßig und schießt am Ziel vorbei.
Anonymisierung
Punktuell kritisiert die CSL, dass zukünftig nicht nur die jeweiligen Schulen (und ggf. das Bildungsministerium), sondern fortan weitere Behörden sowie nicht präzise definierte „Dritte“ Zugang zu den Daten erhalten sollen. Sehr kritisch sieht die „Chambre des salariés“ außerdem sowohl die Speicherung der oben beschriebenen elterlichen Daten als auch die Weitergabe dieser Daten durch die Sozialversicherung.
Schließlich erinnert die CSL an ein Gutachten der nationalen Datenschutzkommission CNPD, die sich für eine maximale Speicherungsdauer der Daten von zehn Jahren (nach Schulabschluss) und eine darauf folgende irreversible Anonymisierung (die auch für das Bildungsministerium gelten soll) ausgesprochen hat. Die CSL fordert, dass wenn die Regierung schon nicht die Vorschläge der CNPD zur Speicherungsdauer annehmen will, sie diesen aber wenigstens in Sachen Anonymisierung nachkommen soll.
De Maart

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