Freitag7. November 2025

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Jean-Claude Hollerich vereidigt

Jean-Claude Hollerich  vereidigt

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LUXEMBURG - Am Mittwochmorgen ist Jean-Claude Hollerich, designierter neuer Erzbischof Luxemburgs, im Staatsministerium vereidigt worden.

Vor der Bischofsweihe am 16. Oktober hat Jean-Claude Hollerich am Mittwoch um 11.00 Uhr pünktlich zum Glockenschlag der Kathedrale den weltlichen Teil der Amtsübernahme erledigt. Im Staatsministerium schwörte der designierte Erzbischof – die Hand auf der Bibel – vor Gott und der Heiligen Schrift, dem Großherzog und der Regierung Gehorsam und Treue und dass er sich jeder Handlung enthalten wird, die der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung des Staates zuwiderlaufen würde. Der Text des Eides laut Gesetz vom 30. Januar 1991: „Je jure par Dieu et sur l’Ecriture Sainte et je promets de garder obéissance et fidélité au Souverain Grand-Duc et au Gouvernement établi par la Constitution du Grand-Duché de Luxembourg et de m’abstenir de tout acte qui soit contraire à la paix publique et à la sécurité du Grand-Duché.“

In seiner Rede sagte Jean-Claude Hollerich, dass Religion keine private Angelegenheit sei. Die Kirche habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie werde sich insbesondere zu gesellschaftspolitischen Fragen äußern. Politik machen wolle man jedoch nicht, so Hollerich.

Den Schwur nahm Kultusminsiter François Biltgen ab. Es ist das erste Mal, dass ein Luxemburger Bischof nicht vor dem Staatsminister seinen Eid ablegt.

Abgespeckte Eidesformel

Das Gesetz von 1991 änderte die Eidesformel aus dem Gesetz vom 30. April 1873 über die Einrichtung eines Bistums Luxemburg ab. Der Text damals forderte vom neuen Bischof folgenden Schwur: “ Ich schwöre und gelobe auf Gottes Heilige Evangelien, wie es sich einem Beschofe geziemt, Seiner Majestät dem König-Großherzog von Luxemburg, meinem rechtmäßigen Souverän und dessen Nachfolgern Gehorsam und Treue zu wahren. Ich schwöre und gelobe desgleichen, kein Verständnis zu pflegen und keiner Berathschlagung beizuwohnen, welche der öffentlichen Ruhe zuwider sind, sowie auch keine verdächtige Beziehung, weder innerhalb noch außerhalb des Großherzoglichen Gebietes zu unterhalten, und falls ich vernehme, dass sich etwas zum Nachtheile des Staates zettele, nichts zu versäumen eine solche Gefahr abzuwenden“.

Bedingungen für die Schaffung des Bistums Luxemburg waren neben der Eidesleistung, dass der Bischof Luxemburger sein muss und der Staat seiner Nominierung zustimmen muss. Das Gesetz von 1873 sicherte dem 1. Kirchenmann Luxemburgs ein staatliches Gehalt.

Die Bischofsweihe von Jean-Claude Hollerich findet am 16. Oktober statt. Ins neue Amt eingeführt wird er von seinem Vorgänger Erzbischof Fernand Franck, der vom Erzbischof von Tokio sekundiert wird. Hollerich wirkte bisher an der Sophia-University in Japan, zuletzt als Vizerektor. Rund 20 Bischöfe haben sich bisher zur Zeremonie angemeldet, sagte der Pressesprecher der katholischen Kirche in Luxemburg, Théo Péporté, am Mittwoch Tageblatt.lu.