„Wir sehen es als Riesenfortschritt an, dass wir bei diesem wichtigen Gesetzentwurf zumindest Orientierungspunkte geben können,“ unterstreicht René Pizzaferri, Präsident der „Patiente Vertriedung“ am Donnerstag. Der Entwurf über Rechte und Pflichten liegt der Organisation zur Einsicht vor, die Kritik ist entsprechend lang. In zahlreichen Gesetzespassagen sieht die Organisation Lücken und Reibungspunkte mit anderen Richtlinien, oder sie fehlen gänzlich. Unter anderem bei der Mediation und dem Thema Vertrauensperson für Patienten sieht Pizzaferri Nachholbedarf.
Bei der Mediation sieht er einen Widerspruch und begründet: Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient untersteht die Schlichtungsstellen laut Gesetzentwurf der Krankenhausdirektion. „Wo bleibt da bitte die Neutralität,“ moniert der Präsident. Hier müsse sauber voneinander getrennt werden. Er stellt sich hier einen neutralen Service für ganz Luxemburg vor. Wir versuchen dieses Thema seit Jahren auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, die Ärzte blockieren hier allerdings, heißt es von der Patientenvertretung.
Keine Rechtssicherheit
In dem Entwurf fehlt auch die juristisch Abdeckung bei Patientenbeschwerden in Pflege- und Altersheimen sowie beim Pflegedienst. Laut dem Gesetzentwurf müsste der „service national de médiation“ eigentlich konform mit den zivilrechtlichen Prozeduren sein. Aber, wie will man sich auf ein Gesetz berufen, das noch nicht einmal existiert?, fragt die Organisation. Man wünscht sich hier Klarheit sowie fundierte Entscheidungen mit Hilfe von unabhängigen Experten. In Einzelfällen sogar von Gremien, die sich aus verschiedenen Berufssparten zusammensetzen.
Zahlreiche Unklarheiten sieht die Patientenvertretung beim Thema Vertrauensperson. Welche Rechte hat eine Vertrauensperson, wie sieht die Hierarchie aus, warum gibt es hier eine zeitliche Begrenzung?, fragt die Organisation. Die Präventiv-Medizin ist in dem Gesetz völlig ausgeklammert, wird moniert. Kritisiert wird auch, dass ein Arzt laut dem Gesetz Diagnosen gegenüber dem Patienten verschweigen darf. Der Patientenvertretung fehlt bei ärztlichen Diagnosen objektive Kriterien für die Entscheidungsfindung und spricht von einer „willkürlichen“ Interpretation. Hier müsse mit offenen Karten gespielt werden.
Völlige Transparenz
In diesem Zusammenhang fordert die Patientenvertretung eine vollständige Akteneinsicht des eigenen Patientendossiers mit einer Kopie innerhalb von 15 Tagen. Wird der Zeitrahmen überschritten soll eine Strafe in Höhe von 50 Euro pro Tag Verspätung greifen. Der Patient nach dem Willen der Patientenvertretung zudem das Recht auf Einsicht und Rücksprache mit anderen Ärzten und Experten bekommen.
Mit Blick auf die Zukunft wünscht sich die Organisation für Luxemburg ein Kompetenzzentrum. Damit wolle man falsche Behandlungen und Operationsfehler vermeiden oder zumindest minimieren, heißt es. „Krankenhäuser können nicht alles,“ unterstreicht Pizzafferi. Er kann sich sogar eine grenzüberschreitenden Austausch von Kompetenzen mit den Nachbarländern vorstellen. Doch die Hospitäler in Luxemburg tun sich mit diesen Ideen schwer. Kein Klinikum will Kompetenzen abdrücken, schließlich geht es um viel Geld.
De Maart

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