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Sieben Angeklagte vor Gericht

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LUXEMBURG - Am 10. Oktober beginnt, neun Jahre nach dem Fokker-Unfall, der Luxair-Prozess. 20 Personen kamen damals ums Leben. Sieben Angeklagte stehen vor Gericht.

Am 6. November 2002 um 10.06 Uhr stürzte der Luxair-Flug von Berlin-Tempelhof beim Anflug auf Findel im Nebel zwischen Roodt/Syr und Niederanven ab. Es war der erste Absturz einer Luxair-Maschine. Bei dem Unglück kamen 20 Menschen ums Leben: 15 Deutsche, vier Luxemburger und ein Franzose. Nur der luxemburgische Pilot und ein Franzose überlebten das Unglück.

Sieben Personen müssen sich ab dem 10. Oktober wegen fahrlässiger Tötung in mehreren Fällen vor Gericht verantworten: Der Pilot der Unglücksmaschine, drei Luxair-Generaldirektoren, die zwischen 1992 und 2002 die Geschicke der Airline leiteten, sowie die drei damals für Technik, Engineering und Planning verantwortlichen Luxair-Mitarbeiter. Der Prozess soll mindestens sechs Wochen dauern. Lediglich in der Allerheiligenwoche wird eine Pause eingelegt.

Kein einfaches Dossier

Warum die lange Vorbereitungszeit? Weil das Dossier war nicht einfach ist, so die Erklärung der luxemburgischen Justiz. Drei Untersuchungsrichter beschäftigten sich mit dem Fall. Es wurden nicht weniger als 13 Rechtshilfeersuchen in zehn Ländern angefordert. Zahlreiche Oppositionen wurden von der Verteidigung eingereicht. Expertisen und Gegenexpertisen wurden angefertigt. Das Dossier über den Fokker-Unfall umfasst inzwischen 42 Aktenordner.

Der Weg bis zum Prozess war nicht einfach. Alles begann am 6. November 2002 mit dem Beginn der Untersuchungen. 2002 und 2003 wurden Hausdurchsuchungen gemacht und erste Zeugen gehört. 2004 dann kommt es zu den ersten Beschuldigungen: Der Bordkommandant, Verantwortliche der Luxair, die „Direction de l’aviation civile“, das Directorate General of Civil Aviation, die Aircraft Braking Systems Corporation und die Verantwortlichen von Fokker Services werden beschuldigt. Noch im selben Jahr kommt es zu Anklageerhebungen.

Generaldirektor wehrt sich

Der Generaldirektor wehrt sich 2005 gegen die Vorwürfe, indem er eine Nebenklage einreicht, die aber abgewiesen wird. Ein Jahr später legt der Generaldirektor Berufung ein, die jedoch von der Ratskammer des Berufungsgerichtes für unzulässig erklärt wird. 2007 dann wird die Anklage auf einen weiteren Generaldirektor, der von 1998 bis 2000 im Amt war, und den ehemaligen Direktor der technischen Wartung ausgeweitet. Diverse Anklagen von 2004 werden jedoch anschließend vom zuständigen Untersuchungsrichter verworfen. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein. Im Dezember wird ein neuer Untersuchungsrichter ernannt.

Schließlich werden im Jahr 2008 ebenfalls der Flugzeugmechaniker und Chef Engineering/Manager Engineering and Planning und der Direktor der „Direction de l’aviation civile“ ebenfalls angeklagt. Die Untersuchungen ziehen sich ewig hin. Weiteres Material wird gesammelt, weitere Zeugen werden gehört und weitere Gutachten in Auftrag gegeben.

Unstimmigkeiten

Im Laufe der Ermittlungen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Untersuchungsrichter und Staatsanwaltschaft. Sie waren sich nicht einig, ob die Verantwortlichen der zivilen Luftfahrtbehörden in Luxemburg und in den Niederlanden sowie des Flugzeugherstellers Fokker angeklagt werden sollten oder nicht. Der Unmut bei den Familien der Opfer wächst. Dann endlich, im Januar 2010 werden die Untersuchungen abgeschlossen.

Berufung und Revision

Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft und die Ratskammer des Bezirksgerichtes weitergereicht. Die Ratskammer entscheidet, dass sich sieben Personen vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Gegen diese Entscheidung legen die Anwälte der Angeklagten Berufung ein, die abgewiesen wird. Eine Partei legt jedoch Revision, die von den Richtern des Kassationshofes abgelehnt wird. Es kann jetzt zum Prozess kommen.

Um ein reibungsloses Ablaufen des Mega-Prozesses zu gewährleisten, musste sogar ein Gesetz im Parlament verabschiedet werden. Es erlaubt die Ernennung eines dritten Assessors, der einspringen kann, wenn der Richter verhindert ist.

Aussagen der Gutachter

Die Anklage stützt sich vor allem auf die Aussagen der Gutachter. Vincent Favé und Richard Tavernier sind die von der Staatsanwaltschaft aufgebotenen Experten. Die Anklage hat neun Zeugen bestellt.

15 einheimische Medien mit 30 Journalisten sowie 15 ausländische Medien mit 24 Journalisten haben sich zum Prozess angemeldet. Die Familienangehörigen sollen während des gesamten Prozesses psychologisch betreut werden, so der Justizsprecher gegenüber Tageblatt.lu.