Die Regierung nahm verschiedene Abänderungen des Gesetzentwurfs über die Universität Luxemburg an. Vor ein paar Monaten war eine Debatte entstanden, über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, die nicht über ihre Eltern kranken versichert sind (z.B. Waisen, Studenten über 26 Jahre, Studenten aus Länder die kein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg haben).
Wer kommt für die Kosten auf? Infolge der Gesundheitsreform hatte der Staat angekündigt, nicht mehr für ihre Krankenversicherung aufzukommen. Seit Januar müssen sie deshalb jeden Monat 98 Euro bezahlen. Es hagelte prompt Kritik. Als Reaktion wurde in einer ersten Phase der Universität das Recht zugesprochen, Verträge mit den privaten Krankenversicherungen abzuschließen.
Der Vorschlag wurde im letzten Juli vom Ministerrat jedoch verworfen. Man entschied, die betroffenen Studenten sollten beim Staat krankenversichert werden. Der am Freitag angenommene Gesetzestext sieht vor, dass die Studenten bei der Sozial- und Pflegeversicherung eingeschrieben sind und setzt damit die Kriterien ihrer Versicherung fest. Anstatt 98,42 Euros brauchen die Studenten jetzt nur noch 33 Euro monatlich in die Krankenkassen einzuzahlen.
De Maart

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