Der Ombudsmann hat in diesem Jahr rund 4300 Menschen bei Problemen mit Behörden und Ämtern beraten. Er schaltete sich unter anderem in 129 Fällen bei der Sozialversicherung, in 125 Fällen bei den Gemeinden, in 121 Fällen bei den Finanzverwaltungen, in 105 Fällen bei der Kinderkasse und in 45 Fällen bei der Adem ein.
Marc Fischbach moniert in seinem letzten Bericht, dass es bei zahlreichen Behörden noch immer an Bürgerfreundlichkeit hapert und zum Teil sogar Gesetze falsch ausgelegt würden. Als ein Beispiel nannte er einen Fall aus dem Innenministerium. Die Behörde verlangte von einer Familie eine finanzielle Beteiligung, da ein Familienmitglied sich in einer Einrichtung im Ausland befand. „Wird eine Person ins Ausland geschickt, da hier die Strukturen fehlen, darf hier laut Gesetz nicht kassiert werden. Luxemburg verstößt mit diesem Verfahren gegen das Legalitätsprinzip,“ unterstreicht Fischbach.
Mehr Verantwortung
Er findet es äußerst bedenklich, dass hier Gesetze einfach so ausgelegt würden. In diesem Zusammenhang erneuert er seine Forderung nach einem staatlichen Kontrollorgan. Die Behörden müssten gegenüber dem Bürger mehr Eigenverantwortung übernehmen, appellierte Fischbach am Donnerstag. Bei falscher Auskunft oder Hilfe sollte nicht immer am Ende auf juristische Schritte zurückgegriffen werden, sondern auf Ausgleich im Interesse des Bürgers, so der Ombudsmann. In mehr als 40 Prozent der Fälle lenkten die Verwaltungen aber auch ein.
Nach acht Jahren läuft Anfang 2012 das Mandat von Marc Fischbach aus. Der Posten des Ombudsmannes muss vom Parlament mindestens 30 Tage vor dem Stichdatum, an dem das Mandat ausläuft, offiziell ausgeschrieben werden. Bestimmt wird der Ombudsmann von den Abgeordneten in geheimer Wahl.
De Maart

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