Donnerstag6. November 2025

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Vier Jahre Haft gefordert

Vier Jahre Haft gefordert
(dpa)

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Am 10. April 2011 kam es zu einer blutigen Schlägerei vor der Diskothek M-Club in Hollerich. Dabei starb ein Mann. Im Prozeß fordert jetzt die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Täter.

Der unter Tränen vor Gericht die Fakten bestätigende Angeklagte sei nicht als aggressiv bekannt und auch nicht vorbestraft, so der Experte Roland Hirsch. Er sei aber voll verantwortlich. Es war dann die Gerichtsmedizinerin Daniela Wellmann aus dem Saarland, die kurz nach der Schlägerei die Obduktion durchgeführt hatte. Sie konnte einen hohen und schnellen Blutverlust feststellen, der aber nicht von der Hauptschlagader stammte.

Die erste Erklärung des Beschuldigten vor den Ermittlern war, dass er einer Freundin zur Hilfe kommen wollte, die vom späteren Opfer aggressiv angegangen worden war. Er habe zugeschlagen, ohne darauf zu achten, dass er ein Glas in der Hand hatte.
Der Ermittler bestätigte, dass es keine direkten Zeugen gäbe, die gesehen hätten, dass Wilson M. sein Glas absichtlich gebrochen hätte. Andere Zeugen bestätigten die Aggressivität des späteren Opfers, das schon früher am Abend an einen anderen Gast geraten war. Die beiden hatten von einem Sicherheitsmann getrennt werden müssen.

Am Hinterkopf gepackt

Sabrina M., die dann in den Zeugenstand trat, hatte an diesem Abend ihren Geburtstag mit Freunden gefeiert und war kurz vor der Tat vom Opfer auf den Fuß getreten worden. Als sie sich mit einem lauten Schrei bemerkbar gemacht hatte, hatte er sie am Hinterkopf gepackt, was den Beschuldigten als ihren Begleiter veranlasst hatte, den Aggressor mit seinem Glas in der Hand ins Gesicht zu schlagen.

Es war dann die Freundin des Opfers, die aber kurz vor der Tat mit ihm Schluss gemacht hatte, die im Zeugenstand bestätigte, dass sie an diesem Abend auch im M-Club gewesen war, ihr früherer Freund jedoch kein Wort mit ihr gesprochen hatte. Sie bekam lediglich mit, dass er sich mit einem anderen Freund unterhalten hatte, den sie dann nicht mehr wiedergesehen hatte.

„Ich hatte Angst“

Prosper Klein erinnerte die Zeugin, die sich sichtlich schämte, über ihre Beziehung zum Opfer zu sprechen, dass sie schon einmal die Polizei, gegen ihren aggressiven Freund hatte mobilisieren müssen. Als dann der Beschuldigte erneut vor den Richter trat, erklärte er seine Tat mit den Worten: „Ich hatte Angst“. Wenn man Angst hat, dann flüchtet man, meinte Prosper Klein. „Ich weiß, dass ich etwas falsch gemacht habe“, erwiderte Wilson M. Sonst stünde er nicht vor Gericht, so die Antwort des Vorsitzenden. Es sei alles so schnell gegangen, meinte der erneut in Tränen ausbrechende Angeklagte. Er sei sich bewusst, falsch reagiert zu haben und entschuldigte sich bei der Familie seines Opfers.

Urteil am 16. Januar

Es war dann der Anwalt der Hinterbliebenen des Opfers, der als Nebenkläger vom Vorsitzenden darüber aufgeklärt werden musste, dass das Opfer aus Kroation und nicht aus Serbien stammt. Er forderte für die ganze Familie insgesamt 125.000 Euro Schadenersatz.

Der laut dem Anwalt in der öffentlichen Instruktion etwas lädierte Ruf des Opfers wollte er mit dem Hinweis wieder zurecht biegen, dass sich nach der Tat 3.500 Sympathisanten über Facebook gemeldet hatten. Der Verteidiger ging auf den emotionalen Charakter seines Mandanten ein, der seinen Fehler einsieht und aufrechte Reue spürt.

Er hoffe laut Artikel 411 des Strafgesetzbuches denn auch auf weitgehende mildernde Umstände für seinen Klienten, der vom Opfer provoziert wurde. Es war dann Staatsanwalt Patrick Konsbrück, der in seinem Strafantrag von einer intuitiven Geste des Angeklagten ausging, aber nicht die Provokation zurückbehielt. Er plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge und forderte vier Jahre Haft. Er widersetzte sich nicht einer Bewährungsfrist. Das Urteil wird am 16. Januar 2012 ergehen.