Die Kammer sparte hierbei nicht mit Kritik an dem Text, der, so wie er formuliert ist, keinen Vorteil für die Arbeitnehmer bringe, sondern sozialen
Dialog, Arbeitszeitbegrenzung, Jahresurlaub und feste Löhne infrage stelle.
Der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) hatte bereits 2004 ein Gutachten zu den Zeitsparkonten veröffentlicht und angeregt, die Umsetzung solle über Kollektivverträge oder ein nationales Abkommen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt werden.
Das Regierungsprojekt sieht allerdings vor, die Zeitsparkonten über interne Reglemente der Betriebe einzuführen. Die Betriebsdelegationen hätten laut diesem Text nur eine beratende Funktion, die rein formal sei.
Ablehnung
Die CSL lehnt diese Vorgehensweise vehement ab, da sie es ermögliche, starken Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben, um so eine Flexibilisierung der Arbeitszeit zu erreichen und fordert, dass der ursprüngliche Gedanke des WSR umgesetzt wird.
Weiter sieht das Gesetzesprojekt vor, dass die Zeitkonten durch jene Urlaubstage gespeist werden können, die über 20 Tage hinausgehen und wegen betriebsinterner Bedürfnisse nicht in Anspruch genommen werden konnten sowie durch zusätzliche Ruhetage.
25 Tagesind notwendig
Hierzu bemerkt die Salariatskammer, dass die 25 Tage Jahresurlaub aus gesundheitlichen Gründen integral notwendig seien, zumal die Arbeitsbedingungen sich während der letzten Jahre allgemein verschlechtert haben.
Die Kammer meint weiter, die Angestellten müssten die Gelegenheit haben, ihre Zeitkonten integral in Anspruch zu nehmen. Deshalb müssten diese in Zeit (und nicht umgerechnet in Geld) geführt werden und monatlich auf den Lohnbescheiden des Salariats aktualisiert werden. Das Regierungsprojekt sieht hier lediglich eine jährliche Information über angesammelte Tage und Stunden vor.
Auch dürfe es nicht sein, dass ein Teil des Lohnes als Zeit „ausgezahlt“ werde.
Wenn ein Arbeitnehmer die angesparte Zeit benutzt, so soll die Lohnfortzahlung so erfolgen, als hätte er normal gearbeitet, fordert die Salariatskammer weiter. Das Gesetzesprojekt sehe weder die Indexierung noch eine Anpassung an die Lohnentwicklung der angesparten Zeit vor, kritisiert die Kammer weiter.
Keine externe Verwaltung
Die CSL möchte weiter nicht, dass die entsprechenden Gelder für die angesparte Zeit außerhalb der betroffenen Betriebe verwaltet werden. Als Schutz der Arbeitnehmer im Falle eines Konkurses reiche es, die Arbeitgeber zu verpflichten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Weiter spricht die Kammer sich für einen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer während der Inanspruchnahme ihrer angesparten Zeit aus.
Im Gesetzesprojekt fehlten schließlich Regelungen zur Interaktion mit der Gesetzgebung zur Arbeitslosigkeit und zu den Vorruhestandsregelungen.
Es sei so, dass die neue gesetzliche Regelung zu den Zeitsparkonten keine andere Gesetzgebung zum Arbeitsrecht überflüssig machen dürfe.
De Maart

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