Der Staatsrat hatte verschiedene Abänderungen des Gesetzesentwurfs zur Reform des Scheidungsgesetzes angeregt, so Alex Bodry (LSAP) am Mittwoch nach der Ausschusssitzung gegenüber Tageblatt.lu. Eine der Kernfragen sei, ob man die Scheidung wegen Verschuldens aus der Gesetzesvorlage streichen soll oder nicht. Während die DP und Teile der CSV sich für die Scheidung wegen Verschuldens aussprechen, plädieren LSAP, Grüne, Déi Lénk und ADR gegen die Schuldfrage bei Scheidungen. Die CSV habe am Mittwoch aber angekündigt, „sie könne im Notfall damit leben“, dass die Schuldfrage keine juristischen Folgen für die Partner habe, solange das Prinzip im Gesetz eingeschrieben bleibe, so Bodry.
Die Schuldfrage würde die Verhandlungen unnötig erschweren und das Gesprächsklima oft vergiften, betonte Bodry. Der Abgeordnete und Rechtsanwalt erinnert daran, dass die Herausnahme der Schuldfrage aus dem Gesetz im Regierungsprogramm von 2009 steht. Es soll durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip ersetzt werden. Das heißt, die Partner müssen lediglich beweisen, dass ihre Ehe nicht mehr funktioniert. Die Diskussionen werden in den nächsten Wochen fortgeführt.
Sind 10 Jahre genug?
Die Parlamentarier beschäftigten sich am Mittwoch ebenfalls mit der Verjährungsfrist bei Verbrechen gegen Kinder. Derzeit sind es zehn Jahre. Im Rahmen der Reform des Opferschutzgesetzes wurde 2008 schon eine Umänderung beschlossen, so Bodry. Damals wurde entschieden, dass die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Geburtstag des Opfers beginne.
In der Kommission wurde am Mittwoch die Frage aufgeworfen, ob man die Frist nicht auf 20 Jahre verlängern soll. Die Staatsanwaltschaft sei jedoch dagegen. Im Regelfall stehe in solchen Fällen Aussage gegen Aussage, so die Staatsanwaltschaft. Nach mehr als 10 Jahren würden nur noch in den seltensten Fällen stichhaltige Beweise für die Schuld des Täters gefunden.
Das Opferschutzgesetz werde aber umgeändert, erklärte der sozialistische Abgeordnete weiter. Strafverfolgungen sollen auch rückwirkend auf Fälle, die länger als zehn Jahre zurückliegen, stattfinden können. Ehe man aber eine definitive Entscheidung fälle, werde man noch die Meinungen des Ombuds-Komitees für die Rechte der Kinder (ORK) und anderer betroffener Vereinigungen einholen.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können