Seit kurzem liegt der Bericht des Gesundheitsministeriums über die Erfahrungen in den ersten beiden Jahren vor, seit das Gesetz in Kraft ist. Das Gesetz über die Palliativmedizin, das am 16. März 2009 von den Abgeordneten verabschiedet wurde, hatte sich drei große Ziele gesteckt:
– Schaffung eines fairen Zugangs zu palliativen Strukturen und Behandlungen für alle Personen in einer fortgeschrittenen oder terminalen Phase einer Krankheit;
– Flächendeckende Schaffung von ausreichend Betreuungseinrichtungen, sowohl stationär wie auch ambulant;
– Spezifische Ausbildung für Ärzte und Personal, die im Bereich der Palliativmedizin arbeiten.
Überblick
Mit dem jetzt vorgelegten Bericht über zwei Jahre praktische Erfahrung mit dem ersten luxemburgischen Gesetz über Palliativmedizin kommt Gesundheits- und Sozialminister Mars di Bartolomeo einer Motion der Abgeordneten nach.
Dieser erste Bericht liefert keine direkte qualitative Auswertung des Angebots, er vermittelt aber einen Überblick über die regionale Ausstellung des Angebots und die Nutzung der Weiterbildungsprogramme für Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Demnach besteht zwei Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der Palliativmedizin zweifellos ein flächendeckendes Angebot, je nach Region ist es aber wohl nicht überall äquivalent.
Darauf lässt zumindest der Vergleich der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in stationären Palliativzentren schließen. Sie schwankt zwischen 17,3 Tagen („Unité de soins palliatifs du Centre hospitalier du Nord“) und über 30 Tagen (Palliativstation des „Centre hospitalier de Luxembourg“. Eine gewisse Sonderrolle nimmt im Versorgungsnetz zweifellos das von der Asbl „Omega 90“ seit Oktober 2010 betriebene Sterbehospiz in Hamm ein. Seit Anfang 2011 wird das Zentrum mit seinen 15 Einzelzimmern von der CNS als spezialisiertes Zentrum anerkannt. Seit der Inbetriebnahme wurden dort 55 unheilbar kranke Patienten betreut. Die Aufenthaltsdauer dort betrug im Schnitt 38 Tage.
Sterbehospiz „Haus Omega“
Das „Haus Omega“ hat sich vor allem darauf spezialisiert, Personen zu übernehmen, bei denen die invasiven Therapien ausgereizt sind oder die eine weitere medizinische Behandlung ablehnen.Das Gesetz von 2009 brachte neben dem Ausbau der stationären Betreuungsstationen auch eine deutliche Verbesserung der spezialisierten mobilen Einheiten, die Palliativpatienten zu Hause betreuen.
Neben den rund 1.800 Betreuern und Pflegern nahmen seit 2009 auch 109 Allgemeinärzte und zwei Fachärzte an den angebotenen Fachausbildungen und Sensibilisierungskursen teil.lm.
De Maart

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