
Ein Anwohner aus Angelsberg hatte sich am 6. Februar über die schlechte Haltung der Tiere bei der Veterinärinspektion beschwert und Anzeige erstattet. Bei der sibierischen Kälte hatte ein Bauer aus der Orschaft 30 Rinder auf einer offenen Wiese stehen, ihre Tränke war bereits seit Tagen eingefroren.
In Luxemburg gibt es keine klare Gesetzgebung über Tierhaltung bei Tieftstemperaturen auf freier Fläche. Allerdings müssen die Tiere immer Zugang zu Wasser haben, heißt es in einem Gesetz. Friert zum Beispiel eine Tränke ein, muß der Landwirt handeln.
Immer noch kein Wasser
Die Veterinärinspektion machte sich am Dienstag einen Eindruck vor Ort und stattete dem Bauern einen Besuch ab, um die Mängel abzustellen. Nach einer weiteren Kontrolle am Mittwochmorgen – die Rinder hatten immer noch kein Wasser – schlug die Behörde zu. Sämtlich Rinder wurden kurzerhand beschlagnahmt.
Jetzt befasst sich die Justiz mit dem Fall. Ob der Landwirt seine Rinder wiedersieht, ist unklar.
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