Montag20. Oktober 2025

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Steuererklärung mal anders

Steuererklärung mal anders
(dpa)

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Wer seine Steuererklärung online einreichen möchte, kann ab jetzt den interaktiven Dienst nutzen. Im letzten Jahr hatten sich bereits über 2000 Bürger für den elektronischen Weg entschieden.

2011 konnte man zum ersten Mal seine Steuererklärung vom Vorjahr online einreichen. Von insgesamt 170.000 Steuererklärungen wurden 2.395 auf elektronischem Weg, via Lux-Trust eingereicht. Für das Steuerjahr 2011 kann man die Erklärung ab jetzt entweder auf der Webseite der Steuerverwaltung oder auf Guichet.lu herunterladen.

Stichdatum für das Einreichen der Steuererklärung ist der 31. März. Wer später dran ist, der muss auf eventuelle Rückzahlungen warten. Die Steuerverwaltung akzeptiert die Dokumente im Prinzip bis zum 31. Dezember. Viele Luxemburger reichen ihre Steuererklärung im Sommer bzw. Herbst ein.

Das interaktive Formular

Die Steuererklärung kann online über das Lux-Trust-System komplett elektronisch ausgefüllt und abgegeben werden. Das interaktive Formular ist auf deutscher und französischer Sprache erhältlich. Allerdings werden diese Steuererklärungen nicht unbedingt schneller bearbeitet als die klassisch eingesendeten Formulare. Alle Formulare sind im Internet abrufbar. Sie müssen ausgefüllt, unterschrieben und ans zuständige Steuerbüro geschickt werden.

Im „persönlichen Bereich” der Webseite guichet.lu kann man seine Daten ausfüllen und jedes Jahr erneut darauf zurückgreifen. So braucht der User nicht jedes Jahr das ganze Formular neu auszufüllen. Die Rubrik „Hilfe“ unterstützt den Bürger bei den Online-Vorgängen. Neu sind ebenfalls Anleitungsvideos, die das Ausfüllen der Steuererklärung Schritt für Schritt erklären. Auch sind in jener Rubrik konkrete Zahlenbeispiele aufgeführt, die dem Internetnutzer beim Ausfüllen des Formulars helfen.

Was kann man absetzen?

Als Privatperson kann man Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Bausparverträge, Altersvorsorgeverträge/Zusatzpensionen, Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge, Krankenzusatzversicherungen, Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Renten und Alimente an geschiedene Ex-Ehepartner bzw. Kinder, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Haushaltspersonal absetzen.

Jeder, der alleine lebt und mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdient bzw. einnimmt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Auch muss jeder Haushalt mit mehr als einer Einkommensquelle eine Steuerklärung machen, sofern die Einkünfte 30.000 Euro (Steuerklasse 1a) bzw. 36.000 Euro (Steuerklasse 1 und 2) übersteigen. Prinzipiell ist es aber für jeden interessant, eine Steuererklärung zu machen. Insgesamt gibt es drei Steuerklassen: Junggesellen gehören der Steuerklasse 1, Junggesellen mit Kind(ern) der Steuerklasse 1a und Verheiratete der Steuerklasse 2 an.

Falls man es versäumt, seine Steuererklärung zu machen, sind Strafen bis zu 1.250 Euro möglich. Zudem kommt es zur „taxation d’office“. Das heißt, die Steuerverwaltung bestimmt die Höhe der Steuerzahlungen nach eigenem Ermessen.