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Urteil heute Dienstag

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Im Oktober und November 2011 fand der Luxair-Prozess statt, bei dem sieben Angeklagte vor Gericht standen. Am heutigen Dienstag nun soll der Urteilsspruch erfolgen.

Seit dem 10. Oktober müssen sich sieben Personen, ein Luxair-Pilot, zwei Techniker, ein technischer Direktor sowie drei Ex-Generaldirektoren wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Sorgfaltspflicht vor Gericht verantworten.

Der Pilot der verunglückten Fokker 50 trägt laut Staatsanwaltschaft die Hauptschuld an der Katastrophe, die am 6. November 2002 zwischen Niederanven und Roodt-Syr 20 Todesopfer forderte. Er habe grob fahrlässig und unprofessionell gehandelt. Aber auch beide Techniker, sowie der damalige technische Direktor der Firma sollen verurteilt werden. Sich hinter dem optionalen Charakter einer Verbesserung des Sicherheitssystems zu verstecken, zu versuchen die Schuld bei anderen Personen zu suchen und zu probieren sich durch die Aufgabenaufteilung bei der Luxair von jeglicher Verantwortung frei zu sprechen befreie die Beschuldigten nicht von ihrer Verantwortung, argumentierte der Staatsanwalt.

Andere Gründe

Die Verteidiger des Piloten der Unglücksmaschine versuchten ihren Mandanten unter anderem durch das Vorlegen von Indizien für ein technisches Versagen aus der Schusslinie zu ziehen. Auch forderten die Anwälte einiger Angeklagten, die Klage wegen zu langer Fristen bei der Untersuchung fallen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft schlug vor, die drei ehemaligen Luxair-Chefs frei zu sprechen. Sie trügen keine direkte Schuld an der Katastrophe.
Für den technischen Direktor forderte der Staatsanwalt jedoch eine zwei-jährige Haftstrafe. Beide Techniker sollen für 18 Monate hinter Gitter. Am schwersten würde es den Piloten der Fokker 50 treffen. Er soll für 42 Monate hinter schwedische Gardinen. Die Staatsanwaltschaft verschließt sich jedoch nicht einer integralen Haftverschonung bei allen Angeklagten. Alle Verurteilten müssten im Fall einer Verurteilung des Weiteren eine Geldstrafe zahlen.

Das Urteil wird am Dienstag, den 27 März um 15.00 Uhr verkündet. Gegen die Entscheidung können die betroffenen Parteien Einspruch einlegen.