Dienstag11. November 2025

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Zwei Architekten suspendiert

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LUXEMBURG - Bei Stichproben wurden fehlerhafte Energiepässe gefunden. Die beiden betroffenen Gutachter dürfen während den nächsten sechs Monaten keine Energiepässe ausstellen.

Für Neubauten wurde er bereits am 1. Januar 2008 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2010 muss der Energiepass auch bei der Renovierung, dem Umbau sowie einem Besitzer- oder Mieterwechsel eines Wohngebäudes vorgelegt werden.

Logo" class="infobox_img" />Der Energiepass soll einen Mehrwert schaffen. (Tageblatt-Archiv)

Im Regelfall wird die sogenannte „Energieeffizienzbescheinigung“ von einem Architekten, einem Ingenieur oder einem speziell ausgebildeten Techniker ausgestellt. Diese müssen vom Wirtschaftsministerium zugelassen werden. In Luxemburg gibt es etwa 900 solcher Experten, welche die Pläne des Gebäudes unter die Lupe nehmen und sich gegebenenfalls vor Ort ein Bild über die Energieeffizienz des Bauwerks machen. Auf der Internetseite des OAI findet man eine Liste mit über 200 Gutachtern. Die Pläne und andere Unterlagen werden mit dem Haus verglichen. Analysiert wird unter anderem die Dämmung, das Heizsystem, die Verglasung, … des Hauses oder der Wohnung. Der Energiepass muss vom Eigentümer, dem Bauherrn oder der Miteigentümergemeinschaft beantragt werden. Sie tragen auch die Kosten des Gutachtens.

Von A bis I

Der Energiepass hat eine Laufdauer von 10 Jahren. Er informiert über die energetische Qualität einer Immobilie und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduktion der Schadstoffemissionen. Die Gebäudedaten werden bei einer Begehung der Immobilie aufgenommen. Der „Pass“ sieht Energieeffizienzklassen von A (beste Klasse) bis I vor. A ist in diesem Zusammenhang das Passivhaus, B das Niedrigenergiehaus.

Die Ausstellung des Energiepasses ist wichtig, weil sie den Verkaufspreis und die Miete beeinflussen kann und einen großen Beitrag zu einer besseren Energieeffizienz leisten kann. Deshalb wird von den Experten große Sorgfalt verlangt. Die zugelassenen Architekten und Ingenieure werden regelmäßig vom Wirtschaftsministerium kontrolliert. Im Fall eines flagranten Regelverstoßes kann das Ministerium dem Spezialisten die Zulassung aberkennen.

„Mangelnde Qualität“

Am Dienstag meldete der Radiosender „100komma7“, dass bei den Gutachten von zwei Architekten erhebliche Qualitätsmängel festgestellt wurden. Das Ministerium entschied mit der Architekten-Vereinigung, beide Gutachter für sechs Monate zu suspendieren. Sie dürfen während eines halben Jahres keine Pässe ausstellen. Danach können sie die Erlaubnis zurück erlangen, wenn sie noch einmal die Kurse für den Energiepass belegen. Tun sie es nicht, kann ihnen die Zulassung entzogen werden. Es sei die höchstmögliche Strafe, die auferlegt werden kann, erklärte Pierre Hurt, Direktor des OAI gegenüber Tageblatt.lu.

Der Direktor betonte auch, dass im allgemeinen nur wenige „unseriöse Praktiken“ festgestellt werden. Um Probleme zu verhindern, reiche es nicht, ein Papier auszufüllen. Man müsse den Bauherrn motivieren, einem unabhängigen Fachmann den Auftrag zu erteilen, bei einem Neubau oder einer Renovierung die Arbeiten zu überwachen. Auf diese Weise könne garantiert werden, dass das Gebäude den Plänen entspricht.

In Zukunft ist des Weiteren die Einführung einer Datenbank geplant, wo alle Energiepässe aufgeführt werden. Auch sollen die Kontrollen vor Ort auf der Baustelle verbessert werden, sagte Pierre Hurt. Ab dem 1. Juli wird es obligatorisch, die Energieklasse von Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden sollen in den Anzeigen anzugeben.