Die bisherige Informationsarbeit der Politik ging weitgehend an den Menschen vorbei. Es ist dies die Schlussfolgerung, zu der man bei der Lektüre der Beiträge kommt.
Erschreckend: Die Mehrheit der Leser sieht in dem Energiepass und der vorgeschriebenen Publikation in Immobilienanzeigen in erster Linie eine vom Staat gesteuerte Aktion, um den Studienbüros und Architekten zu satten Einnahmen zu verhelfen.
Reine Abzocke
Auf die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie werde die Einklassierung letztlich angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt kaum einen Einfluss haben, meinen viele. Auch von Abzocke ist die Rede. Ein Leser schimpft gar, es sei ein Hohn, dass für Apartmentwohnungen jeweils ein eigener Energiepass gefordert werde. Was ganz einfach falsch ist.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Reglement lässt die Bewertung einer einzelnen Apartmentwohnung nicht zu. Wer in einem Altbau seine Wohnung (von innen) isoliert, spart zwar Energie und gewinnt damit an Wohnqualität, auf den (theoretischen) Energieverbrauch des Gebäudes und die Energieklasse bleiben diese Investitionen aber ohne Einfluss.
Folgekosten bedenken
Es gibt – erfreulicherweise – aber auch Zustimmung zum Prinzip des Energiepasses als Mittel, das für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen soll.
„Wer heute für 15 Euro/m2 mietet oder für 3.600 Euro/m2 kauft, muss wissen, welche zusätzlichen Belastungen auf ihn zukommen“, meint etwa B.W. Und warnt: „Das böse Erwachen kommt dann spätestens im nächsten Winter.“ Statt sich über die Preise von Öl und Gas zu ärgern, die immer neue Rekordmarken erreichen, wäre es wohl tatsächlich sinnvoller, sich Gedanken über energieeinsparende Maßnahmen zu machen.
Wer trägt die Verantwortung?
Leider, und da muss man den kritischen Lesern recht geben, tut sich die Politik in diesem Bereich vergleichsweise schwer. Vor allem wer aus Kostengründen gezwungen ist, etappenweise vorzugehen, wird benachteiligt. Viele Maßnahmen werden nur subventioniert, wenn sie als „Paket“ durchgeführt werden.
Ein spannender Disput hat sich auch über die Frage eventueller Sanktionen entwickelt. Wer müsste bzw. sollte zur Verantwortung gezogen werden: die Immobilienagentur, die eine unvollständige Anzeige veröffentlicht, oder doch eher der Verkäufer/Vermieter, der unvollständige Angaben geliefert hat? Ein Punkt, zu dem auch das Gesetz keine eindeutige Antwort gibt. „L’inobservation des dispositions des articles d’exécution (…) est punie de …“ heißt es da lediglich.
Von dem Gesetz und seinen teilweise vagen Ausführungsbestimmungen könnte da am Ende auch noch der eine oder andere Anwalt profitieren …
De Maart

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