Mittwoch29. Oktober 2025

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Kampf gegen Betrug bei der Vermarktung

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Die Europäische Kommission hat am Dienstag eine Reihe von Maßnahmen gegen betrügerische Vermarktungspraktiken, die beispielsweise von Adressbuchfirmen angewendet werden, veröffentlicht.

Ziel dieser Maßnahmen sei es, Unternehmen, Freiberufler und Nichtregierungsorganisationen vor unseriösen Gewerbetreibenden und irreführenden Vermarktungspraktiken zu schützen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission vom Dienstag.

Täglich fielen in der EU ansässige Unternehmen, Freiberufler und Organisationen betrügerischen Vermarktungspraktiken zum Opfer. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen über angebotene Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten oder von irreführenden Formularen, verbunden mit der Aufforderung zur Aktualisierung von Unternehmensverzeichnissen.

Schaden von 1000 bis 5000 Euro

Die Zahlen offenbaren einen neuen Trend, der sich auf Unternehmen weltweit auswirken kann, so die Kommission. Die bekanntesten betrügerischen Adressbuchfirmen könnten bis zu 6 Millionen Formulare pro Jahr verschicken. Der aus solchen Betrügereien resultierende finanzielle Schaden wird für jedes betroffene Unternehmen auf 1000 bis 5000 Euros pro Jahr geschätzt.

Es gibt in Europa 23 Millionen sogenannte kleine und mittlere Unternehmen. Sie machen 99 Prozent der Betriebe in der EU aus und haben zwischen 2002 und 2010 85 Prozent aller neuen Arbeitsplätze in der EU geschaffen, wird in der Mitteilung betont. Sie seien die Triebfedern für das wirtschaftliche Wachstum. Als solche müssten ihre Rechte geschützt werden.

Als Reaktion auf die Zunahme dieser Betrügereien will die EU-Kommission jetzt Gegenmaßnahmen ergreifen: Eindeutig irreführende Praktiken wie beispielsweise die Praktiken von Adressbuchfirmen sollen ausdrücklich verboten werden. Alle Mitgliedstaaten sind aufgerufen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen einzuführen. Jeder Mitgliedstaat soll des Weiteren eine Durchsetzungsbehörde zu benennen, die sicherzustellen soll, dass die Vorschriften auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen befolgt werden. Die internationale Zusammenarbeit soll verstärkt werden. Im Laufe des nächsten Jahres willdie EU-Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vorlegen.