In einem großherzoglichen Reglement zu Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 1988 sei festgehalten worden, dass Hunde aus Hygienegründen nicht mehr in Restaurants dürfen, wie Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo am Montag gegenüber Tageblatt bestätigte. Allerdings sei diese Vorschrift lange Zeit äußerst „flexibel“ ausgelegt worden, Konflikte seien sehr selten gewesen. Im Allgemeinen seien Hunde in Restaurants stets toleriert worden.
Erst in den vergangenen zwei Jahren seien Restaurantbetreiber bei Kontrollen der Behörde für Lebensmittelsicherheit verstärkt darauf hingewiesen worden, dass ein Reglement existiere, das die Anwesenheit von Hunden in Gastronomiebetrieben verbiete.
Infolgedessen hätten mehrere Gaststättenbetreiber, aus Angst vor Strafen, ihren Kunden das Mitbringen ihrer Haustiere untersagt, so der Minister weiter.
Hunde müssen sich benehmen
Da das großherzogliche Reglement zur Lebensmittelhygiene gerade an allgemeine europäische Bestimmungen angepasst wird, habe die Regierung beschlossen, auch in diesem Punkt Änderungen vorzunehmen. Die Anwesenheit von Hunden stelle kein direktes Gesundheitsrisiko dar, erklärte Di Bartolomeo. Deshalb könne der Gaststättenbesitzer frei entscheiden, ob er Hunde zulässt oder nicht: „Wir haben festgehalten, dass Hunde in Cafés, Restaurants, Brasserien, Patisserien usw. Zugang bekommen, unter der Voraussetzung, dass der Betreiber damit einverstanden ist. Wichtig ist dabei allerdings, dass die grundlegenden Hygieneregeln befolgt werden.“
Dies setze voraus, dass der Hund nicht durch die Küche läuft, die anderen Gäste nicht belästigt und nicht auf dem Tisch Platz nimmt. Erlaubt seien demnach Hunde, die sich im Restaurant zu benehmen wissen. Sollte der Hund diese Regeln nicht befolgen, habe der Wirt jederzeit das Recht, das Tier und seinen Besitzer vor die Tür zu setzen. Das neue Reglement passe die gesetzlichen Bestimmungen Luxemburgs lediglich an die der Nachbarländer an, so der Gesundheitsminister abschließend.
De Maart

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