Arbeitnehmer erhalten mehr Rechte

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LUXEMBURG - Die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern soll reformiert werden. Die Prozeduren werden vereinfacht. Die Beschäftigten erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte.

Der Ministerrat hat am Freitag die Umänderungsvorschläge bei der internen und externen Reklassieurng von Arbeitnehmern angenommen. Die berufliche Reklassierung wird durch ein Gesetz aus dem Jahre 2002 eingeführt. Es hat seinen Ursprung in einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 1996. Damals befanden die Richter, dass es nicht ausreiche, unfähig zu sein, seine letzte Arbeit ausüben zu können, um als Invalide angesehen zu werden, sondern dass sämtliche professionellen und persönlichen Fähigkeiten der Person in Betracht gezogen werden müssten.

Die berufliche Wiedereingliederung soll reformiert werden. (dpa)

Das Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist es, den Arbeitnehmer, trotz seiner Einschränkungen so lange wie möglich im Berufsleben zu halten.

Ein Ausschuss entscheidet

Ein spezieller Ausschuss entscheidet im Regelfall über die berufliche Neueingliederung. Diese kann intern, innerhalb des Unternehmens das den Arbeitnehmer beschäftigt vorgenommen werden. Man spricht dann von einer internen Reklassierung. Wenn die Wiedereinstufung durch das Arbeitsamt erfolgt, wird von einer externen Reklassierung gesprochen. Im Falle, wo ein Angestellter eine andere berufliche Richtung einschlagen muss, kann er laut Gesetz bis zu seiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld erhalten. Auch Entschädigungszahlungen sind vorgesehen.

Wenn die Neueinstufung des Arbeitnehmers länger dauert, als er Arbeitslosenunterstützung erhalten kann, sieht das Gesetz die Zahlung einer sogenannten Warte-Entschädigung vor, die von der Rentenkasse übernommen wird.

Verbesserungsbedarf

Die Minister zogen am Freitag Bilanz aus dem bestehenden System. Sie fanden unter anderem, dass das System der Reklassierungen schneller werden müsse. Die interne Neueinstufung müsse den Vorrang gegenüber der externen Neueingliederung erhalten, so die Minister weiter.

Um die Prozedur zu beschleunigen, kann demnächst die Neueinstufung parallel zum ärztlichen Gutachten gestartet werden. Bisher musste man auf das ärztliche Attest warten. Der Betrieb, der mehr als 25 Arbeitnehmer zählt, muss dem Beschäftigten einen neuen Job innerhalb des Unternehmens zuweisen. Die gilt für Arbeitnehmer, die länger als zehn Jahre dem Betrieb angehören.

Besonderer Status

Im Augenblick ist ein Arbeitnehmer, dessen Vertrag durch eine externe Wiedereingliederung ausläuft ohne Schutz. Nun soll er einen speziellen Status erhalten, der die soziale Absicherung garantieren soll, bis er seinen neuen Posten erhalten hat oder in Rente geht.

Der Ministerrat will auch die Betreuung der reklassierten Arbeitnehmer verbessern. So soll der Arbeitsmediziner regelmäßig den Gesundheitszustand des Beschäftigten auch nach seiner Neuorientierung bewerten.

Steuern und Abgaben

Die sogenannte Warte-Entschädigung wird durch eine andere Entschädigung ersetzt. Die Person, die nicht reklassiert werden konnte, soll einen Geldbetrag erhalten, der im Gegensatz zu der bisherigen Finanzhilfe, Steuerzahlungen und Sozialabgaben unterworfen ist. Diese Entschädigung wird im Gegenzug bei der Berechnung des Rentenanspruchs miteinbezogen.

Schließlich sollen Sanktionen gegenüber dem Arbeitgeber eingeführt werden, wenn er eine interne Neueingliederung seines Beschäftigten ablehnt. Der Betrag, welcher der Firmenchef an den Beschäftigungsfonds zahlen muss, wird erhöht.