Grund sei eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen, heißt es. Somit könnten Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen wieder als Handgepäck mitgenommen werden, müssten aber mit der neuen Technik auf Sprengstoff untersucht werden. Luxairport hat rund 150.000 Euro in die neue Kontrolltechnik investiert.
Ab Freitag sind alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften gekauften Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Der gekaufte Artikel muss aber zusammen mit dem Beleg bis zum Zielflughafen in dem versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand bleiben. Diese Beutel sowie flüssige Medikamente und Spezialnahrungen werden dann mit der speziellen Technik überprüft.
Für die Sicherheitskontrolle vor dem Flug müssen alle Flüssigkeiten aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Könne die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht eindeutig geklärt werden, dürfe sie nicht ins Handgepäck.
Kleinere Mengen an Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter nicht übersteigt, dürfen demnach wie bisher in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel mitgenommen werden. Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen weiterhin mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden. Ein Flyer der auf die neuen Vorschriften hinweist, ist am Flughafen Findel erhältlich.
Die EU hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu beschränken. Im August 2006 hatten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge verhindert, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Fluges zur Explosion gebracht werden sollte.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können