Mit Radars zu mehr Sicherheit

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LUXEMBURG - 20 fixe und mobile Radare sollen in Zukunft zu mehr Sicherheit auf den Straßen beitragen. In Zukunft wird man auch weniger oft mit dem PKW in die technische Kontrolle gerufen.

Noch im Sommer 2015 sollen Luxemburgs Straßen mit Radaren versehen werden. Ein von der Regierung vorgesehener Gesetzentwurf sieht die Anschaffung von 20 fixen und 6 mobilen Radaren vor. Die stationären Radare sollen hauptsächlich an den Nationalstraßen und am Zubringer von der A4 auf den Contournement zum Einsatz kommen. Die mobilen Messgeräte werden der Polizei in den sechs Distrikten zur Verfügung stehen. Das Gesetzprojekt soll noch in den kommenden Wochen deponiert werden.

Die Standorte der Orte wurden in einer Arbeitsgruppe besprochen, der neben der Sécurité routière und der Vereinigung der Straßenopfer auch Vertreter der Straßenbauverwaltung, der Polizei und der Notdienste angehörten.

Den Kostenpunkt bezifferte Nachhaltigkeitsminister François Bausch („déi gréng“) mit 1,7 Millionen Euro für die Anschaffung der Radare und 11 Millionen Euro für das nationale Data-Center. Eine Geldmaschine werde das sicherhlich nicht, meinte Bausch. Hingegen werde man sich in Zukunft viel menschliches Leid ersparen. Weniger Unfälle bedeuteten auch für die Gesellschaft insgesamt weniger Kosten. 60 Prozent der folgenschweren Unfälle seien auf Geschwindigkeit und Alkohol zurückzuführen, so Bausch.

Das Radar-Gesetz wird der Regierung auch zusätzliche Maßnahmen ermöglichen, auf die man später zurückgreifen könnte, betonte Bausch. So könnten beispielsweise Systeme an Straßenampeln angebracht werden oder Bus- und Notspuren überwacht werden.

„Weniger oft nach „Sandweiler“

Eine weitere Neuerung betrifft die technischen PKW-Kontrollen. Dank der Maßnahmen sollen die langen Warteschlangen an den Kontrollstationen vermieden werden. Neuwagen brauchen in Zukunft nicht mehr durch diese Kontrolle. Das sind immerhin 30.000 Wagen pro Jahr weniger. Die erste Überprüfung wird in vier Jahren fällig, die zweite nach zwei weiteren Jahren. Ab dem 7. Jahr ist eine jährliche Kontrolle Pflicht.

Die technische Kontrolle bleibt kleinen Anhängern erspart. Die Zeitspanne zwischen zwei Kontrollen wird für LKWs von derzeit sechs auf zwölf Monate erhöht. Bei Lieferwagen bleibt jedoch die jährliche Überprüfung bestehen, da bei diesen Fahrzeugen viele Unregelmäßigkeiten festgestellt würden, so Bausch am Freitag nach der Ministerratssitzung. Von der Kontrolle entbunden sind hingegen E-Bikes mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h.

Oldtimer wird man in Zukunft jedes Auto bezeichnen dürfen, das älter als dreißig Jahre ist. Bisher mussten die Maschinen vor 1950 gebaut worden sein.