Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch für eine neue rechtliche Grundlage zum Datenaustausch. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Die neuen Regeln gelten für schwere Verstöße und treten am 6. Mai in Kraft. Spätestens nach zwei Jahren gelten die Regeln auch in Großbritannien, Irland und Dänemark. Dort gab es bisher Ausnahmebestimmungen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai eine Neuregelung binnen eines Jahres gefordert. Seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Dies gilt auch für diejenigen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren, oder während des Fahrens telefonieren. Die EU-Regierungen müssen der Entscheidung noch formal zustimmen.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können