1967 wurde in Luxemburg ein erstes Gesetz zu einer Saarautobahn gestimmt. Nach überaus zahlreichen Problemen und Verzögerungen wurde 2003 eine unkomplette Saarautobahn eingeweiht. 2016 erst wird diese durchgängig bis zur deutschen Grenze auf vier Spuren zu befahren sein.
Dank des Durchgangsverkehrs ist er mittlerweile europaweit berühmt, der Bypass Hellingen. Auf je einer Spur pro Fahrtrichtung führt er durch einen Kreisverkehr und mit maximal Tempo 70 vorbei an einem 2,8 ha großen Grundstück, das benötigt wurde, um die Autobahn A13 zu bauen – das eine Familie aus Hellingen aber nicht an den Staat veräußern wollte (Link).
Freie Fahrt ab 2016
Es ging weniger um Geld denn ums Prinzip. Fast zwei Jahrzehnte juristische Prozeduren bis hin nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof und eine Verfassungsänderung bezüglich der staatlichen Enteignungsprozedur wurden im Mai 2013 durch ein Urteil des Bezirksgerichts Luxemburgs „Geschichte“: Die Enteignung konnte vollzogen werden. Im Juli 2014 gab das Parlament per Finanzierungsgesetz (34 Millionen Euro) definitiv grünes Licht, im Oktober 2014 begannen die Bauarbeiten am letzten Teilstück, die auf 550 Arbeitstage veranschlagt sind.
Gebaut werden das „fehlende“ Stück Autobahn von ca. 1,4 km Länge, die Anschlussstelle Hellingen zur N13 und ein Regenrückhaltebecken. Zurückgebaut werden Kreisverkehr und Bypass, landwirtschaftliche Flächen werden wieder instand gesetzt. Alle Arbeiten sollen ohne Vollsperrungen durchgeführt werden können, zeitweilige Teilsperrungen wird es allerdings geben (Link).
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