Dienstag4. November 2025

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Mit dem Messer lebensbedrohlich verletzt

Mit dem Messer lebensbedrohlich verletzt
(Peter Steffen)

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Ein 34-jähriger Mann musste sich am Mittwochmorgen vor Gericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

Vor der Kriminalkammer musste sich am Mittwoch der 34-jährige Bao S.L. wegen versuchten Totschlags verantworten. Ihm wird vorgeworfen am 18. Juni des vergangenen Jahres in der hauptstädtischen rue de Strasbourg (Artikel) einen heute 47-jährigen Mann lebensbedrohlich verletzt zu haben.

Der Angeklagte der unter anderem unter acht verschiedenen Namen bekannt war, soll das Opfer damals mit einem Küchenmesser sehr schwer verletzt haben. Vor allem wurden beim Opfer Stiche im Thoraxbereich festgestellt. Sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite wurde er verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft Bao S.L. nun versuchter Totschlag vor. Das Opfer war der Vermieter des heutigen Angeklagten.

Vorwürfe abgestritten

Letzterer selbst erklärte zu Beginn der Sitzung, dass es einen Streit zwischen ihm und dem Opfer gegeben hätte. Um was die Auseinandersetzung ging, wollte er aber nicht vor dem Richterpult preisgeben. Zu keinem Moment hätte er den Mann umbringen wollen. „Ich habe das Messer nur zu meiner Verteidigung in der Hand gehabt. Es war nämlich mein Vermieter der mich angegriffen hatte“, so der Beschuldigte. Den Vorwurf des versuchten Totschlags stritt er vehement ab.

Es war dann der Rechtsmediziner der vor die Richter trat. Dieser beschrieb, dass es Verletzungen sowohl bei dem Angeklagten als auch bei dem Geschädigten gab. Der Gutachter erklärte. „Wären die Wunden nicht schnell behandelt worden, hätte das Opfer sterben können“. Deshalb war eine Notfalloperation notwendig. Das Opfer hatte zum Tatzeitpunkt rund 2,5 Liter Blut verloren. „Wäre es nicht binnen einer Viertelstunde zur Notoperation gekommen, wäre der Mann verstorben“, so der Experte.
Heute wird der Prozess mit den Aussagen der Ermittler und weiteren Zeugen fortgesetzt.

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