Dienstag11. November 2025

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Blatter am Ende?

Blatter am Ende?
(AFP)

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Schweizer Behörden bestätigen Ermittlungen gegen FIFA-Präsident Sepp Blatter. Hausdurchsuchung im Büro, u.a. UEFA-Präsident Platini als Zeuge vernommen worden.

Die Schweizer Justiz-Behörden ermitteln auch gegen FIFA-Präsident Joseph S. Blatter. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit, nachdem die FIFA zuvor eine geplante Pressekonferenz mit dem 79 Jahre alten Schweizer ohne Angabe von Gründen abgesagt hatte.

Blatter steht damit vor dem endgültigen Aus, die FIFA droht im Zuge des enormen Korruptionsskandals die Handlungsunfähigkeit. Blatter wird unter anderem „eine treuwidrige Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken im Februar 2011 zu Lasten der FIFA“ an UEFA-Präsident Michel Platini vorgeworfen. Beide wurden am Freitag von Vertretern der Bundesanwaltschaft vernommen.

2 Millionen an Platini?

Laut Bundesanwaltschaft geht es um zwischen Januar 1999 und Juni 2002 geleistete Dienste. Zudem besteht der Verdacht, dass Joseph Blatter am 12. September 2005 mit dem damaligen CONCACAF-Chef Jack Warner „einen für die FIFA ungünstigen Vertrag abgeschlossen hat.“ Im September hatte das Schweizer Fernsehen SRF von jenem Dokument berichtet, das die Unterschriften Blatters und Warners trägt. Dabei geht es um die TV-Rechte für die WM-Endrunden 2010 in Südafrika und 2014 in Brasilien, welche für insgesamt 600.000 Dollar (250.000 bzw. 350.000 Dollar) an die CFU veräußert wurden. Diese Summe hatte offensichtlich weit unter dem Marktpreis gelegen.

Gegen Blatter „besteht der Verdacht, dass er auch bei der Umsetzung des Vertrages in Verletzung seiner Treuepflichten gegen die Interessen der FIFA resp. der FIFA Marketing und TV AG verstossen hat“ hieß es weiter.

Im Wortlaut

Das Statement „Strafverfahren gegen FIFA-Präsident eröffnet“ der Behörde im Wortlaut:

„Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat gegen den Präsidenten der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie – eventualiter – wegen Veruntreuung eröffnet.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Joseph Blatter wurde am 24. September 2015 eröffnet wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und – eventualiter – wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB).

Es besteht dabei einerseits der Verdacht, dass Joseph Blatter am 12. September 2005 mit der CARIBBEAN FOOTBALL UNION (deren Präsident Jack Warner war) einen für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ungünstigen Vertrag abgeschlossen hat.

Andererseits besteht der Verdacht, dass Joseph Blatter auch bei der Umsetzung des Vertrages in Verletzung seiner Treuepflichten gegen die Interessen der FIFA resp. der FIFA Marketing & TV AG verstossen hat.

Zudem wird Joseph Blatter eine treuwidrige Zahlung von CHF 2 Mio. im Februar 2011 an Michel Platini, Präsident der Union of European Football Associations (UEFA), zu Lasten der FIFA vorgeworfen, angeblich für die zwischen Januar 1999 und Juni 2002 geleisteten Dienste.

Joseph Blatter wurde am 25. September 2015 von Vertretern der Bundesanwaltschaft der Schweiz im Anschluss an eine Sitzung des Exekutiv Komitees der FIFA als Beschuldigter einvernommen.

Michel Platini wurde gleichzeitig als Auskunftsperson (Art. 178 StPO) von Vertretern der Bundesanwaltschaft einvernommen.

Die Bundesanwaltschaft führte zudem am 25. September 2015 mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine Hausdurchsuchung bei der FIFA in Zürich durch. Dabei wurde auch das Büro des FIFA-Präsidenten durchsucht und Datenmaterial sichergestellt.

Für den Präsidenten der FIFA, Joseph Blatter, gilt wie für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.“